var: Garantieverlust

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Hallo

Heja

Ich kann die gesetzlichen Mindestanforderungen durch eine AGB umgehen? Das halte ich für Mumpitz (streng wissenschaftlich ausgedrückt).

Das hat man oft, dass das Gesetz bestimmte Vorgaben macht, die aber teilweise dispositiv sind, quasi als Kompromiss zwischen Schutzfunktion der Norm einerseits und Wahrung der Privatautonomie andererseits. Es wird also den Vertragsparteien eine gewisse Freiheit eingeräumt, den in Frage stehenden Gegenstand selbst zu regeln. Dass dies aber in der Realität in sehr vielen Fällen zu einer faktischen Aushöhlung des Schutzzwecks der Norm führt, ist leider eine Tatsache.

Wenn doch Gewährleistung und Garantie zwei voneinander unabhängige Güter sind, wie soll die Garantie den Gewährleisungsanspruch unterschreiten? Sie tangiert ihn doch überhaupt nicht.

Schlecht formuliert meinerseits. Es handelst sich dabei natürlich um unterschiedliche Rechtsgüter, die aber typischerweise denselben Gegenstand zum Inhalt haben. Worauf ich hinaus wollte ist, dass durchaus gelegentlich von Seiten der Hersteller bzw. Verkäufer - zur Erlangung eigener Vorteile und um sich so aus der Verantwortung zu stehlen - der Versuch unternommen wird, durch unbestimmte Formulierungen in AGB bei unbedarften Käufern den Eindruck zu erwecken, Garantie und Gewährleistung seien ein und dasselbe.
Zum Beispiel könnte der Verkäufer in AGB dem Käufer großzügig, als einen Punkt unter vielen, das Recht einräumen, die Kaufsache im Falle eines Schadens in den ersten zwölf Monaten auszutauschen oder zu reparieren, dies jedoch an bestimmte Bedingungen knüpfen, wobei dann aber geflissentlich außer Acht lassen wird, dass der Käufer dieses Recht kraft Gesetz ohnehin hat und dass die gesetzlichen Bedingungen für einen solchen Anspruch maßgebend sind.
So kann beim Käufer der Eindruck entstehen, er hätte seinen "Garantieanspruch" nach den vom Verkäufer vermeindlich zurecht gestellten und von ihm als Käufer mit Vertragsschluss akzeptierten Vertragsbedingungen verwirkt.
Dass dem nicht so ist, sollte aber eigentlich selbstverständlich sein. Wollte es nur nochmal erwähnt haben. ;-)

Gruß

var