var: Garantieverlust

Beitrag lesen

Hi,

Hi Martin

Habe ich ein gesponsortes Handy vom Mobilfunkanbieter, also genaugenommen ein Mietgerät, dann kann und muss ich akzeptieren, dass ein so weitreichender Eingriff ins System außerhalb der vertraglichen Nutzungsbedingungen liegt.

Habe ich das Gerät allerdings gekauft, dann finde ich es ganz natürlich, ja geradezu zwingend, dass ich damit auch das Recht habe, damit zu tun, was ich will. Auch ein komplett neues OS aufspielen. Beim neu gekauften PC erlischt die Garantie ja auch nicht, wenn ich das vorinstallierte OS runterschmeiße und ein anderes nach meinem Geschmack installiere. Der kostenlose Support vielleicht, aber nicht die Garantie.

Und so erwarte ich das bei einem Smartphone auch.

Ich gebe dir vollkommen recht, genauso sehe ich das auch!

Ein neues OS aufzuspielen oder nicht systemrelevante Defaultapps (fachgerecht und unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht) zu deinstallieren wird wohl übrigens nach derzeitigem Stand auch nicht zwingend zum Verlust der Garantie führen.

Soweit ich das verstanden habe (Medienrecht ist nicht mein Schwerpunktbereich), muss im Falle eines Schadens der Handyhersteller beweisen, dass der Schaden auf die Softwaremanipulation zurückzuführen ist. Dies gilt wenigstens für die ersten 6 Monate der Garantiezeit. AGB, welche für einen solchen Fall den Verlust der Garantie vorsehen, dürften auch kaum der Klauselkontrolle standhalten und sind wahrscheinlich (?) aufgrund §§305, 305c BGB in der Mehrheit der Fälle nichtig. Problematisch dürfte es höchstens werden, wenn die 6 Monate vorbei sind, und die Beweislast im Schadensfall auf den Käufer übergeht:

Hier sollte man am besten gut dokumentieren, welche Schritte man unternommen hat, für den Fall, dass es tatsächlich zum Rechtsstreit über die Garantie kommt, damit man nachweisen kann, dass der Defekt nicht auf die Softwaremanipulation zurückzuführen ist!

Im Ergebnis denke ich, solange man nicht fahrlässig handelt, sondern seine Sorgfaltspflichten wahrt und dies auch dokumentiert, dürfte man doch "relativ" auf der sicheren Seite sein.

Aber die Rechtslage ist leider nicht wirklich eindeutig, weshalb diese Einschätzung mit Vorsicht zu genießen ist. ;-)

Gruß

var