Tach,
wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich nur die Telefonnummern anrufen, deren Inhaber mir das schriftlich dokumentiert (Papier, Fax, e-Mail) genehmigt haben. Alles andere wäre nämlich meines Wissens ein Verstoß gegen UWG §7.
Kaltaquise gegenüber Gewerben ist (leider) erlaubt, sofern von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann und die kann sich aus dem ergeben, was man verkaufen will.
mfg
Woodfighter