Tach,
Es müssen nicht zwangsläufig Daten gestohlen werden, es reicht schon eine Datenbank zu löschen zu beschädigen oder Schadcode einzuschielen.
Ja, das wäre dann $303a STGB; allerdings bin ich mir nicht sicher, ob man es als rechtswidrig im sinnne dieses Gesetzes betrachten kann, wenn die Daten quasi freiwillig mit Zugriff für die flaschen ins Netz gestellt werden (allerdings werden Richter meine Logik hier vermutlich nicht nachvollziehen).
Aber zum Glück leben wir hier in Deutschland und die Deutsche Gesetzt sind hier sehr auf der Seite der guten.
Äh ja, wie gut du dich mit den Gesetzen auskennst, hatten wir ja letztens erst mit dem BDSG. und wenn das Gesetz die Guten schützen würde, gäbe es den Clusterfuck von $202c nicht.
- Hast du allerhöchstens Indizien, wer User Nr. 3908 zum Zeitpunkt des Postings war.
Stimmt, außerdem habe ich noch seinen Nickname und seine Mail Adresse.
Sage ich ja, Indizien; wer hinter dem Usernamen steckt und ob die E-Mail-Adresse zu diesem gehört, kannst du nicht nachvollziehen.
- Begehst du potentiell mit deinem Posting eine Nötigung.
Nein, ich habe nur gesagt ich habe ihn dann all erstes unter Verdacht, weil er das als erstes geschrieben hat.
Sage ich ja, Drohung mit einem empfindlichen Übel; er ist schließlich nicht der einzige, der die Threads gelesen hat, du drohst aber damit ihn zum Verdächtigen eines Strafverfahrens zu machen, egal ob es Anzeichen für seine Täterschaft gäbe.
Wenn ich vor meiner Haustüre meine Nachbar beschimpfe mit "Ich bring dich um, ich verwüste deinen Garten, ich schlag dir die Autoscheiben ein" und irgendwann passiert etwas, bei wem klopft man zuerst an (sollte der Täter nicht direkt gestellt werden? Richtig, bei mir, weil ich vor Stunden, Tagen, Wochen, Monaten irgendwann mal diese Drohung ausgesprochen habe.
Du musst dringend an deinem Leseverständnis arbeiten.
mfg
Woodfighter