TS: feststellen, ob eine Kündigung wirksam war

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Hallo und guten Morgen,

Ich arbeite in einem Callcenter, das verschiedene Firmen vertritt, als Ergänzung zu regluären Mitarbeitern. Ab und zu rufen ziemlich unverschämte Kunden an, die von Verträgen zurücktreten möchten, obwohl die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Manchmal werden Behauptungen aufgestellt wie "ich habe direkt nach Onlineabschluss eine Email mit Widerruf hintergeschickt", die leider nicht angekommen ist. Könnte man denn theoretisch über den Provider nachvollziehen, ob es so eine gesendete Email wirklich gegeben hat und so gegen "bloße Behauptungen" angehen? Mir geht es nicht darum, ob das praktikabel ist, sondern um die Machbarkeit.

Ich habe mal gelernt: Kündigen bedürfen der ordentlichen Schriftform (das ist aber die Pragmatikerversion, die juristische ist komplizierter).
Fax und eMail gehören nicht dazu. Gelegentliche anderslautende Urteile sind Ausnahmen (Erfahrungswerte).

Hier ein eher launiger Artikel aus der Kundensicht:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/korrektes-kuendigen-bei-service-vertraegen-a-845265.html

Und hier die eher wissenschaftliche Erläuterung der Wikipedia

Da kommt es besonders auf die Formerfordernisse an. Und dann musst Du wohl noch ein wenig tiefer eindringen in die Materie.

Das Thema wurde hier schon mal ausführlich diskutiert, müsste sich also im Archiv wiederfinden lassen. Wie man allerdings daheran kommt, weiß ich nicht.

Grüße
TS