Tach,
andere Baustelle: „Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden“; dieses Urteil ist nie rechtskräftig geworden und sagte außerdem das Gegenteil von dem aus, was du behauptest.
Und noch was anderes: du hast mit allen betroffenen Verlagen/Seiten Vereinbarungen wg. des Urheber- und Leistungsschutzrechtes getroffen?
mfg
Woodfighter