Tach,
andere Baustelle: „Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden“; dieses Urteil ist nie rechtskräftig geworden und sagte außerdem das Gegenteil von dem aus, was du behauptest.
Und noch was anderes: du hast mit allen betroffenen Verlagen/Seiten Vereinbarungen wg. des Urheber- und Leistungsschutzrechtes getroffen?
mfg
Woodfighter
Danke für den Hinweis mit dem Urteil, das hatte ich von einer offenbar nicht empfehlenswerten Rechtsberatungsseite übernommen.
Ich habe nicht mit jedem einzelnen Medium Einzelabsprachen. Bei allen außer NDR und SR nutze ich den angebotenen Rss-feed, den ich laut Rechtshinweis der jeweiligen Seiten in meine Homepage einbinden darf, solange das nicht zu kommerziellen Zwecken stattfindet, keine frames verwendet werden und auf die Quelle hingewiesen und verlinkt wird. Mit SR und NDR habe ich Einzelvereinbarungen getroffen. Im Übrigen sind einige Medien (RP-Online, DLF) auf die Seite aufgenommen worden, weil mich die jeweiligen Verlage/Redaktionen ausdrücklich darum gebeten haben.
Gruß glupto