Moin!
ini_set("user_agent", "Mozilla/5.0 (compatible; Feedreader/PHP +".$_SERVER["HTTP_HOST"].$_SERVER["PHP_SELF"].")");
Das hatte mir jemand mal empfohlen, aber ich habe es eigentlich nicht richtig verstanden, wozu ich diese Einstellungen setze. Ich weiß, das sollte ich...Aber ich habe mich da eben als php-Laie rangesetzt und war (und bin) auf Hilfe angewiesen.
Diese Angabe landet in den Log-Files des Anbieters der über das Web abgeholten Ressource und hat technische und dann auch juristische Folgen:
A) Technik
Der Anbieter hat die Möglichkeit den Zugriff explizit zu erlauben oder zu verhindern.
B) Juristische
Möglicher Sachstand:
- Nehmen wir mal an, das Abholen der Ressource und die Weiterverarbeitung beträfe rechtlich geschützte Inhalte und wäre (womöglich) nicht rechtens.
- Der Anbieter lässt Dich abmahnen - mit einer Rechnung von 1800 €.
- Der Anbieter sperrt aber den Zugriff nicht.
- Du reagierst zunächst nicht auf die Abmahnung, weil Du gerade im Urlaub bist.
- Der Anbieter holt sich eine Einstweilige Verfügung.
- Du argumentierst vor Gericht, dass zumindest die Eilbedürftigkeit nicht gegeben sein dürfte, weil der Anbieter den schnellsten, billigsten und offensichtlichsten Weg, nämlich die technische Sperre durch einen einfachen Eintrag in .htaccess nicht vorgenommen habe, sondern erst abmahnte und dann die EV beantragte.
- Du gibst fix die Unterlassungserklärung ab.
Deine mögliches Argumentation:
- Die behauptete Eilbedürftigkeit war tatsächlich nicht gegeben, weil der Antragsteller die zumutbare und einfache Sperre nicht vornahm.
- Ergo könne auch der Eingriff in seine Rechte nicht so schwerwiegend gewesen sein, dass dieses eine Klage zu einem Streitwert von trentiquilliarden Euro rechtfertige - denn wenn er den Schaden behauptet, dann hätte er den Abruf verhindert.
- Der Antragsteller will zusammen mit seinem Anwalt nur abzocken, sonst hätte er ja auch gesperrt (nett, wenn mehrere das Problem mit dem Anbieter haben)...
Mögliche Folgen:
- Das Gericht weisst den Antrag auf den Erlass der Einstweiligen Verfügung wegen Rechtsmissbrauchs zurück.
- Das Gericht legt den Streitwert sehr viel niedriger fest als sich das der Gegner-Anwalt gewünscht hätte.
- Das Gericht ordnet dem Gegner die Kosten für die Abwehr der zu hohen Kostenforderung für die Abmahnung zu.
Darauf würde ich vor dem Land- (und Rechtsmissbrauchs-) Gerichten Hamburg, Berlin, Köln aber nicht wetten. Vor anderen Gerichten wäre es durchaus möglich.
Zwingende Folge der schnell abgegebenen Unterlassungserklärung
- Ein teures Hauptsacheverfahren wird unmöglich. Vor den Gerichten in Hamburg, Berlin, Köln ist aber alles möglich, Richter am LG Mönchengladbach müssen sogar erst vom OLG Düsseldorf erfahren wer welchen Antrag unvertreten stellen darf und wer mit welcher Äußerung gemeint ist, wenn das explizit dabei steht.
Auch wenn manche Richter in Deutschland den Job auf eine Weise machen, dass man sie in der Wirtschaft achtkantig feuern würde, bietet die Einstellung also gewisse Chancen.
Jörg Reinholz