Jörg Reinholz: Kündigung und Sozialversicherung

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Wichtig ist nur, dass bis 10.4. SV abgeführt wird.

Hm. Ich weiß ja nicht, ob da ein Betriebsrat was absegnen muss, vermute aber nicht. Im Zweifelsfall gilt dann das "kein Kläger, kein Richter" - Prinzip. Die Arbeitsagentur, Rentenkasse, Krankenkasse ist nicht berufen, die vertraglichen Voraussetzungen von ordentlichen Lohnzahlungen zu prüfen, für welche Leistungen abgeführt wurden.

Jörg Reinholz