Anonymous 0815: Kündigung und Sozialversicherung

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Also, ich denke, dass eine Veränderung des Arbeitsvertrages die einzige Möglichkeit ist.

Nö. Es reicht völlig aus, wenn die Leistungen abgeführt werden. Wie gesagt findet es nicht statt, dass die vertraglichen Voraussetzungen durch die Kassen geprüft werden.

Im Ernstfall: Dir geht's doch nicht immer so gut, Du neigst doch zu Depressionen. Lass Dich also endlich krank schreiben und goutiere an den Segnungen der teutogermanischen Chemieindustrie. Dann ist der Arbeitgeber für 6 Wochen zur Lohnfortzahlung auch nach der Kündigung verpflichtet. Das beinhaltet auch die Pflicht, Sozialbeiträge abzuführen.

Anonymous