Henry: rechtliche Frage bezogen auf Streit mit Kunden

Hallo,

ich habe einen Kunden in der Schweiz, mein Unternehmen sitzt in Deutschland. Die Situation ist ziemlich eskaliert, sprich der Kunde hat schon längst gezahlt möchte aber urplötzlich sein Geld zurück, was ich absolut nicht nachvollziehen kann. Der Kunde hat mir jetzt einfach eine Rechnung gestellt mit dem Vermerk "Rechnung für nicht erbrachte Leistungen". Ich werde die Rechnung definitiv nicht zahlen, weil es eine Frechheit ist.

Meine Fragen:

1.) Kann der Kunde ein Inkasso einschalten, für eine Rechnung auf der steht "Rechnung für nicht erbrachte Leistungen"?

2.) Angenommen, der Kunde schaltet wirklich ein Inkasso ein, ab wann sollte ich auf meiner Seite eine Rechtsanwalt einschalten, sobald ich die erste Mahnung erhalten habe oder erst wenn ich Post vom Inkasso bekomme?

3.) Wo wird denn eine eventuelle Gerichtsverhandlung stattfinden, in der Schweiz am Standort des Kunden oder in Deutschland an meinem Unternehmesstandort?

PS: Es geht nur um 200,00 Euro, der Betrag ist nicht das Problem, mir geht es um das Prinzip.

  1. 1.) Kann der Kunde ein Inkasso einschalten, für eine Rechnung auf der steht "Rechnung für nicht erbrachte Leistungen"?

    Er kann viel tun oder lassen. Ob das alles "rechtens" ist ist oft eine Frage der Ansicht.

    2.) Angenommen, der Kunde schaltet wirklich ein Inkasso ein, ab wann sollte ich auf meiner Seite eine Rechtsanwalt einschalten, sobald ich die erste Mahnung erhalten habe oder erst wenn ich Post vom Inkasso bekomme?

    Inkasso? Dem teilt man mit, dass die Forderung strittig ist und droht denen mit dem Galgen, wenn die angedroht haben, einen in irgendwelche bösen Listen einzutragen. Interessant wir es erst, wenn Dir Post in gelben Umschlägen zugestellt wird - und zwar vom Gerichtsvollzieher (Vorblatt!). Inkassofirmen sind das oft das hinterletzte und wenn man es nicht will, dann muss man (jedenfalls ohne ein Urteil) auch an die nicht zahlen. So einfach ist das.

    3.) Wo wird denn eine eventuelle Gerichtsverhandlung stattfinden, in der Schweiz am Standort des Kunden oder in Deutschland an meinem Unternehmesstandort?

    Wenn er aus einem Vertrag klagt, dann an dem Ort, der im Vertrag als Gerichtsstand vereinbart ist. Gibt es keine Vereinbarung, dann kannst Du in einem solchen Fall - zumindest nach deutschen Recht (ZPO) - nur an Deinem Wohnort verklagt werden. Allerdings kann es sein, dass der Kunde trotz Vereinbarung oder nicht dem Gesetz entsprechend an einem Ort klagt, der weder vereinbart noch Dein Wohnort ist. Wird Dir eine solche Klage zugestellt, dann rügst Du die Unzuständigkeit des Gerichts und verlangst Verweisung.

    PS: Es geht nur um 200,00 Euro, der Betrag ist nicht das Problem, mir geht es um das Prinzip.

    Könnte der Kunde genau so sehen ...

    Jörg Reinholz

    1. Wenn er aus einem Vertrag klagt, dann an dem Ort, der im Vertrag als Gerichtsstand vereinbart ist. Gibt es keine Vereinbarung, dann kannst Du in einem solchen Fall - zumindest nach deutschen Recht (ZPO) - nur an Deinem Wohnort verklagt werden. Allerdings kann es sein, dass der Kunde trotz Vereinbarung oder nicht dem Gesetz entsprechend an einem Ort klagt, der weder vereinbart noch Dein Wohnort ist. Wird Dir eine solche Klage zugestellt, dann rügst Du die Unzuständigkeit des Gerichts und verlangst Verweisung.

      Halt! Das ist der "allgemeine Gerichtsstand". Es ist aber durchaus komplizierter. Hier die Regelung für die Schweiz.

      Jörg Reinholz

  2. Die Situation ist ziemlich eskaliert, sprich der Kunde hat schon längst gezahlt möchte aber urplötzlich sein Geld zurück, was ich absolut nicht nachvollziehen kann.

    Gibt es einen konkreten Anlass? Leistung nicht erbracht, nur teilweise erbracht, nicht wie definiert erbracht?

    Der Kunde hat mir jetzt einfach eine Rechnung gestellt mit dem Vermerk "Rechnung für nicht erbrachte Leistungen". Ich werde die Rechnung definitiv nicht zahlen, weil es eine Frechheit ist.

    Aus Sicht des Kunden also wurde die Leistung nicht erbracht? Aus deiner Sicht aber schon? Dann solltet ihr euch, statt Rechnungen zu verhandeln, vielleicht vorher darauf verständigen, was es genau mit dieser zu erbringenden Leistung auf sich hat/hatte.

    Es wirkt so, als habe der Kunden konkreten Anlass zum Unmut. Falls dem nicht so ist, solltest du ihn möglichst bald darüber aufklären.

    Meine Fragen:

    Darauf kann oder mag ich nicht sinnvoll antworten.

  3. Der Kunde hat mir jetzt einfach eine Rechnung gestellt mit dem Vermerk "Rechnung für nicht erbrachte Leistungen".

    Das ist dummes Zeug. Erstens kann man kein Geld für nichts verlangen und, zweitens, wenn hier einer eine Rechnung "für nichts" schreibt, dann du, schließlich bist du der (Nicht-) Leistungserbringer.

    Er kann von dir Nachbesserung oder Schadensersatz fordern, oder dich wegen Betruges vor den Kadi zerren.

    Bis dahin kannst du die Füße hochlegen und zumindest versuchen, nachzuvollziehen, warum dein Kunde so erbost ist, und eine einvernehmliche Lösung ansteuern. Wenn er nicht darauf eingeht, ist das sein Problem, um so besser kannst du dich dem Richter als friedliebender Mensch präsentieren.

    1. Mahlzeit,

      Das ist dummes Zeug. Erstens kann man kein Geld für nichts verlangen und, zweitens, wenn hier einer eine Rechnung "für nichts" schreibt, dann du, schließlich bist du der (Nicht-) Leistungserbringer.

      Dein erster Satz ist das einzige, was auf deine Ausführungen zutrifft ...

      --
      eigentlich ist mir bewusst, dass ich hin und wieder einfach mal die Klappe halten sollte. Doch genau in den unpassendsten Momenten erwische ich mich dabei, wie ich dennoch etwas sage ...