Hallo,
das ist auch mein Informationsstand. Und Gunnar, bei KFZ-Kennezichen ist man auch verpflichtet, sie nach einem Umzug auf den neuen Landkreis umzumelden, AFAIK innerhalb von 3 Wochen.
Ja, aber man kann, solange weder Fahrzeug noch Fahrzeug-Halter gewechselt werden, die alten Kennzeichen beibehalten.
das heißt, jemand zieht von Pinneberg nach Altötting um, und darf im tiefsten Bayern seine Pinneberger Kennzeichen behalten? Kann ich mir nicht vorstellen! Das widerspräche allen bisherigen Erfahrungen.
So long,
Martin