Moin!
Man stattet die Mitarbeiter mit den Geräten aus und überlegt dann, was man damit machen könnte.
Nicht wirklich, oder?
Man darf nicht unterschätzen wie wichtig und häufig in der deutschen Wirtschaft die nachträgliche Rechtfertigung vorherigen Handelns ist. Jedenfalls für die Subjekte.
(Mal abgesehen davon, dass es dem TO um eine Studienarbeit geht...)
Jörg Reinholz
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