Moin!
Gauck sagt heute: Buerger-duerfen-das-Maul-aufmachen
Ich finde, da hat er durchaus recht.
Sag das mal den deutschen Landrichtern, die nicht etwa nur mit Artikel 5 GG / 10 EMRK sondern auch der Wahrnehmung von vorgetragenen Tatsachen, dem vollständigen Lesen der von diesen selbst zitierten BGH-Urteile und sogar hinsichtlich der Kenntnis eindeutiger gesetzlicher Regelungen offensichtlich erhebliche Probleme haben und das alles rotzfrech und dreist durch die eigene Voreingenommenheit ersetzen.
Jörg Reinholz
P.S. Diese Antwort ist verbietbar, denn:
Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind ... zur Wahrung der Autorität ... der Rechtsprechung.
Das deutsche Grundgesetz sieht diese Einschränkung allerdings NOCH nicht vor.