Moin!
Wir werden sehen. Ich lass es drauf ankommen.
Andere Frage. Als HE den Umzug nach Frankreich ankündigte gab es dazu einen Thread von einem gewissen Paul (Du selbst?) und Du beziehst Dich (mit "entgegen eindeutiger seinerzeitiger Werbezusagen von Host Europe") offenbar auf meine Antwort: Hast Du damals was unternommen? (Widerspruch, Kündigungsandrohung, …?)
Das war am just am 28.10.2015. Es gibt für solche Widersprüche nämlich eine Frist und liegt, ich weiß das jetzt nicht ganz genau, bei einem Monat oder vier Wochen ab Kenntnis (oder hat eine ganz andere Dauer).
Du hast, falls Du jener Paul bist, damals nicht auf die Antworten reagiert. Sonst hätte ich das beigefügt. Wie auch immer: Hast Du diese Frist versäumt, dann hat das natürlich Konsequenzen: Das gänge (wohl) als Vertragsänderung durch und HE darf nach der Frist auf die "schweigende Zustimmung" und damit Gültigkeit der Änderung pochen. Du bist nämlich Kaufmann im Sinne des Gesetzes, Verbraucher hätte HE belehren müssen.
Demnach würde Dir der Anwalt wahrscheinlich mitteilen, dass Dein Ansinnen, einen Ersatz der Aufwendungen zu erlangen, "eher nicht erfolgreich" sein wird.
Jörg Reinholz