Hast Du damals was unternommen? (Widerspruch, Kündigungsandrohung, …?)
Das war am just am 28.10.2015. Es gibt für solche Widersprüche nämlich eine Frist und liegt, ich weiß das jetzt nicht ganz genau, bei einem Monat oder vier Wochen ab Kenntnis (oder hat eine ganz andere Dauer).
Du hast, falls Du jener Paul bist,
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Das war am just am 28.10.2015. Es gibt für solche Widersprüche nämlich eine Frist und liegt, ich weiß das jetzt nicht ganz genau, bei einem Monat oder vier Wochen ab Kenntnis (oder hat eine ganz andere Dauer).
Du hast, falls Du jener Paul bist,
Bin ich. Bei 1 Monat hätte ich noch 2 Tage Zeit. Bei 4 Wochen wärs gestern vorbei gewesen. Würde passen, da heute nacht "bin ich umgezogen worden".
damals nicht auf die Antworten reagiert. Sonst hätte ich das beigefügt. Wie auch immer: Hast Du diese Frist versäumt, dann hat das natürlich Konsequenzen: Das gänge (wohl) als Vertragsänderung durch und HE darf nach der Frist auf die "schweigende Zustimmung" und damit Gültigkeit der Änderung pochen. Du bist nämlich Kaufmann im Sinne des Gesetzes, Verbraucher hätte HE belehren müssen.
Na, ich habe schon seinerzeit sehr zeitnah reagiert und aus meiner Mail ging sehr, sehr eindeutig hervor, dass ich mit einem Umzug miener Daten sowie dem Hosten meiner Daten außerhalb Deutschlands nicht einverstanden bin. Ist auch ein Ticket von HE drüber eingerichtet worden.
Möglicherweise sollte das als Widerspruch (und nicht als stillschweigendes Einverständnis) gewertet werden.
Demnach würde Dir der Anwalt wahrscheinlich mitteilen, dass Dein Ansinnen, einen Ersatz der Aufwendungen zu erlangen, "eher nicht erfolgreich" sein wird.
Also sofern es keine Formvorschrift oder etwas in der Art, dass das Wort "Widerspruch" darin vorkommen muß existieren, sollte das problemlos sein. Fristgerecht war es definitiv, nämlich innerhalb von wenigen Stunden, nachdem ich selber vom bevorstehenden Umzug wußte. Ich habe sogar im Verlauf der nächsten Wochen mehrfach bei HE nachgehakt...
Paul
Jörg Reinholz