Tach,
Zu Punkt 1 und 2: Was wäre, wenn du Inhaber (owner) der Domain bleibst und sie dem, der das Portal in Zukunft betreiben und betreuen will, nur zur Nutzung überlässt, also eine entgeltfreie Nutzung erlaubst?
dabei ist zu bedenken, dass der Owner immer noch für die Inhalte verantwortlich ist.
Die Weitergabe des kompletten Datenbestands an jemand anderen, der das "Geschäft" übernimmt, ist auch ein völlig normaler Vorgang. Allerdings müssen dann alle Betroffenen entweder vor oder unmittelbar nach der Übergabe informiert werden, in wessen Händen ihre Daten sich nun befinden und was derjenige (evtl. abweichend von der Datenschutzerklärung des vorherigen Betreibers) damit anstellen will. Somit haben sie die Möglichkeit, der weiteren Nutzung zu widersprechen und/oder die Löschung zu verlangen.
Ich bin mir nicht sicher, dass das ausreichend ist:
„Die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht-öffentliche Stellen ist zulässig, wenn […] der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.“ — BDSG $16
Nun ist es aber so, dass ich in meiner Datenschutzerklärung eine Übergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung ausschließe. Ich müsste also von allen Mitgliedern eine Zustimmung bekommen.
Sag ich doch. ;-)
Nein, es eine stillschweigende Einwilligung ist im BDSG nicht vorgesehen; Zustimmung muss immer explizit passieren. Wenn die Datenschutzerklärung das also nicht vorsieht, muss diese geändert werden, dafür um die Zustimmung gebeten werden und dann dürfen nur die Daten derer übergeben werden die zustimmen.
Nach meiner Einschätzung zählen dazu auch Beiträge, denn selbst wenn ich den Beitragsersteller anonymisiere, könnte ja im Beitrag selbst noch was geschrieben sein, was diesen mit der Person verbindet; dies zu durchsuchen, kann ich widerrum nicht leisten.
Aber die fraglischen Beiträge sind doch sowieso seit eh und je öffentlich, oder nicht? Du schreibst, es ist ein Online-Forum. Dann ist es IMO unerheblich, ob die geschriebenen Beiträge nachher auf einem anderen Server gespeichert sind und von einem anderen Admin betreut werden, öffentlich sind sie eh schon.
Soweit korrekt, theoretisch könnte auch noch das Urheberrecht in Frage kommen: Nur weil ich z.B. für ein Posting (das lang genug wäre, um überhaupt Schopfungshöhe zu erreichen) dem Selfhtml e.V. eine Nutzungslizenz gebe, heißt das nicht, dass auch jeder andere das veröffentlichen darf oder diese Lizenz übertragen werden kann (entsprechendes müsste in den Nutzungsbedingungen geregelt werden).
mfg
Woodfighter