Domain und Forendaten übergeben
Alex.
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- datenschutz
- recht
0 Der Martin0 woodfighter0 Alex.
Liebe Community,
ich betreue (administriere und moderiere die Communityseite mit Forum) seit einigen Jahren eine Communityseite mit inzwischen ca. 150 Mitgliedern. Davon war in den letzten 30 Tagen etwa die Hälfte aktiv (eingeloggt, Forenbeiträge lesend/schreibend). Die andere Hälfte teilt sich dann noch in Mitglieder auf, die sich nur sporadisch anmelden oder als "Karteileiche" einzustufen sind (letztere miste ich aber gelegentlich nach Rücksprache mit anderen Mitgliedern aus).
Nun will ich das Ruder übergeben und es haben sich auch schon einige Mitglieder bereit erklärt, das Ruder zu übernehmen. Ich möchte den Übergang für meine Nachfolger und die Community möglichst reibungslos gestalten; auf der anderen Seite will ich aber auch einige Punkte abgesichert haben:
Ich würde die de-Domain gerne kostenlos überlassen. Über den technischen Ablauf habe ich mich bereits informiert. Ich frage mich jedoch, ob ich auf irgend eine Weise eine nicht kommerzielle Nutzung zur Bedingung machen kann. Bisher war die Seite werbefrei und die Mitgliedschaft kostenlos, dies würde ich gerne auch für die Zukunft sicherstellen. Mir ist eine Schenkung unter Auflage in den Sinn gekommen. Ich bin zwar als Domaininhaber (owner, admin-C) bei der Denic eingetragen, aber letztlich habe ich die Domain über meinen Provider allinkl (tech-c, zone-c) als Inklusivdomain bestellt und ich weiß nicht wirklich, ob ich eine Domain bzw. die Nutzungsrechte als Domaininhaber verschenken kann und welche Rechte ich beim Verstoß gegen eine Auflage für Rechte habe.
Als weitere Auflage würde ich gerne eine Art Vor"kaufs"recht zur Bedingung machen; d.h. sollte die Domain nicht mehr gewollt werden, ich eine Art Vorrecht habe diese wieder (unentgeltlich) zu übernehmen bevor die anderweitig verschenkt oder gar verkauft wird.
Bei der Registrierung haben die Mitglieder persönliche Daten wie Emailadresse, Geburtsdatum, Wohnort etc. angegeben. Die Emailadresse war für die Aktivierung des Accounts verpflichtend. Das Geburtsdatum wurde nur für eine Mindesaltersprüfung verwendet und wurde nur gespeichert, wenn es nochmal freiwillig angegeben wurde, die übrigen Daten waren vollkommen freiwillig/optional. Nun weiß ich nicht, ob ich diese Profildaten sowie die gemachten Beiträge einfach so an einen Nachfolger übergeben darf/sollte. Moralisch bin ich mir uneins, weil man diese Daten ja mir anvertraut hat; rechtlich bin ich mir noch total unschlüssig. Ich stellte mir zunächst vor, dass ich die Mitglieder zunächst abstimmen lasse, ob die Daten übergeben werden sollen. Sollte eine einfache Mehrheit dies wollen, würde ich alle Mitglieder per Email informieren und ihnen Gelegenheit zur Löschung des Accounts geben. Ergänzend könnten die Profildaten noch auf ein Mindestmaß (Nickname, Email) gekürzt werden. Die Beiträge kann ich jedoch nicht alle durchsuchen und diese würden bestehen bleiben. Private Nachrichten, die sich die Mitglieder untereinander schicken konnten, würde ich generell von dem Export ausschließen. Nun ist es aber so, dass ich in meiner Datenschutzerklärung eine Übergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung ausschließe. Ich müsste also von allen Mitgliedern eine Zustimmung bekommen. Nach meiner Einschätzung zählen dazu auch Beiträge, denn selbst wenn ich den Beitragsersteller anonymisiere, könnte ja im Beitrag selbst noch was geschrieben sein, was diesen mit der Person verbindet; dies zu durchsuchen, kann ich widerrum nicht leisten.
Wenn in einem Beitrag während meiner Zeit als Administrator/Moderator etwas gepostet wurde, was rechtswidrig war (bspw. eine Urheberrechtsverletzung eines Bildes oder Zitats), muss ich ja auch immer mit der Gefahr leben, mich dafür zu verantworten (zumindest wenn ich davon hätte Kenntnis haben können/müssen und ich nichts unternommen habe). Was ist jetzt, wenn nach der Übergabe ein solch rechtswidriger Inhalt auffällt bzw. angezeigt wird? Bin ich dann mit im Boot, weil ich zur Zeit der Verfassung des Beitrags veranwortlich war oder der Nachfolger, weil er die aktuelle "Veröffentlichung" zu verantworten hat.
Meine Nutzungsbestimmungen diesbzgl. sind relativ rudimentär.
Auszug: "Datenschutz Deine abgegebenen Daten werden nicht für Werbung oder ähnliches verwendet und auch nicht weitergegeben. Ferner kannst deine Daten jederzeit ändern und löschen. Im übrigen wird auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen. Löschung von Inhalten Ich behalte mir vor einzelne Inhalte, Beiträge, hochgeladene Dateien von Benutzern zu löschen sowie Teile oder das komplette Onlineangebot vorübergehend oder dauerhaft offline zu nehmen. Insbesondere versuche ich bei Verstößen gegen geltendes Recht oder die guten Manieren umgehend zu reagieren. Sollte euch ein solcher Inhalt bekannt werden, so bitte ich um sachdienliche Hinweise."
Die Datenschutzerklärung (Auszug): "Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. "
Ich weiß, dass eine Rechtsauskunft auf den Einzelfall immer etwas problematisch ist bzw. so gesehen wird und eine anwaltiche Beratung nicht ersetzen kann, aber ich will mich zumindest schon mal vorbereiten und würde mich über eure Tipps, Erfahrungen, Warnungen sehr freuen.
Gruß Alex
Hallo,
deine beschriebene Geschichte ist ziemlich umfangreich; ich gehe daher nur auf ein paar wenige Punkte konkret ein.
Zu Punkt 1 und 2: Was wäre, wenn du Inhaber (owner) der Domain bleibst und sie dem, der das Portal in Zukunft betreiben und betreuen will, nur zur Nutzung überlässt, also eine entgeltfreie Nutzung erlaubst? Den künftigen Admin könntest du als admin-c eintragen lassen, so dass er im Prinzip nach eigenem Ermessen schalten und walten kann, aber dadurch, dass du weiterhin owner bist, kannst du Bedingungen stellen, und die Domain fällt auch (fast) automatisch an dich zurück, wenn der Partner mal nicht mehr will.
Der Transfer der Domain zu einem anderen Provider (falls der künftige Admin den all-onkl-Account nicht übernehmen mag) ist davon unabhängig.
Zu Punkt 3: Hier greift natürlich das Datenschutzgesetz in seiner ganzen Tragweite. Ob die Erhebung und Speicherung der bereits vorhandenen Daten rechtens war, kann ich nicht beurteilen; dass die meisten Angaben freiwillig waren, scheint mir aber schon mal eine gute Basis zu sein. Nach meinem Rechtsempfinden solltest du da zusammen mit deiner knappen Datenschutzerklärung ganz gut dastehen.
Die Weitergabe des kompletten Datenbestands an jemand anderen, der das "Geschäft" übernimmt, ist auch ein völlig normaler Vorgang. Allerdings müssen dann alle Betroffenen entweder vor oder unmittelbar nach der Übergabe informiert werden, in wessen Händen ihre Daten sich nun befinden und was derjenige (evtl. abweichend von der Datenschutzerklärung des vorherigen Betreibers) damit anstellen will. Somit haben sie die Möglichkeit, der weiteren Nutzung zu widersprechen und/oder die Löschung zu verlangen.
Ich stellte mir zunächst vor, dass ich die Mitglieder zunächst abstimmen lasse, ob die Daten übergeben werden sollen. Sollte eine einfache Mehrheit dies wollen, würde ich alle Mitglieder per Email informieren und ihnen Gelegenheit zur Löschung des Accounts geben.
Da würde ich niemanden abstimmen lassen, sondern jeden einzeln für sich entscheiden lassen. Wer die Weitergabe nicht möchte, soll bitte die Löschung seiner Daten veranlassen; wer innerhalb einer angemessenen Frist (4 Wochen erscheint mir angemessen) nicht antwortet, stimmt damit stillschweigend zu.
Private Nachrichten, die sich die Mitglieder untereinander schicken konnten, würde ich generell von dem Export ausschließen.
Warum?
Nun ist es aber so, dass ich in meiner Datenschutzerklärung eine Übergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung ausschließe. Ich müsste also von allen Mitgliedern eine Zustimmung bekommen.
Sag ich doch. ;-)
Nach meiner Einschätzung zählen dazu auch Beiträge, denn selbst wenn ich den Beitragsersteller anonymisiere, könnte ja im Beitrag selbst noch was geschrieben sein, was diesen mit der Person verbindet; dies zu durchsuchen, kann ich widerrum nicht leisten.
Aber die fraglischen Beiträge sind doch sowieso seit eh und je öffentlich, oder nicht? Du schreibst, es ist ein Online-Forum. Dann ist es IMO unerheblich, ob die geschriebenen Beiträge nachher auf einem anderen Server gespeichert sind und von einem anderen Admin betreut werden, öffentlich sind sie eh schon.
Wenn in einem Beitrag während meiner Zeit als Administrator/Moderator etwas gepostet wurde, was rechtswidrig war (bspw. eine Urheberrechtsverletzung eines Bildes oder Zitats), muss ich ja auch immer mit der Gefahr leben, mich dafür zu verantworten (zumindest wenn ich davon hätte Kenntnis haben können/müssen und ich nichts unternommen habe).
Ja.
Was ist jetzt, wenn nach der Übergabe ein solch rechtswidriger Inhalt auffällt bzw. angezeigt wird? Bin ich dann mit im Boot, weil ich zur Zeit der Verfassung des Beitrags veranwortlich war oder der Nachfolger, weil er die aktuelle "Veröffentlichung" zu verantworten hat.
IMO der Nachfolger, denn du hast mit der Übergabe auch alle Verpflichtungen abgegeben. Höchstens wenn du meine Idee aufgreifst und Eigentümer der Domain bleiben willst, könnte man dich noch mit zur Rechenschaft ziehen. Diese Verantwortung kannst du aber vermutlich durch entsprechende vertragliche Vereinbarung exklusiv auf den zukünftigen Betreiber abwälzen, zumal meines Wissens nicht der registrierte Domaininhaber für die publizierten Inhalte verantwortlich ist, sondern derjenige, der im Impressum als Verantwortlicher benannt ist. Wohlgemerkt, das ist meine Interpretation der Vorschriften, das muss nicht unbedingt richtig sein.
Ich weiß, dass eine Rechtsauskunft auf den Einzelfall immer etwas problematisch ist bzw. so gesehen wird und eine anwaltiche Beratung nicht ersetzen kann
Das ist gut. Genau so möchte ich meine Denkanstöße auch verstanden wissen.
So long,
Martin
Tach,
Zu Punkt 1 und 2: Was wäre, wenn du Inhaber (owner) der Domain bleibst und sie dem, der das Portal in Zukunft betreiben und betreuen will, nur zur Nutzung überlässt, also eine entgeltfreie Nutzung erlaubst?
dabei ist zu bedenken, dass der Owner immer noch für die Inhalte verantwortlich ist.
Die Weitergabe des kompletten Datenbestands an jemand anderen, der das "Geschäft" übernimmt, ist auch ein völlig normaler Vorgang. Allerdings müssen dann alle Betroffenen entweder vor oder unmittelbar nach der Übergabe informiert werden, in wessen Händen ihre Daten sich nun befinden und was derjenige (evtl. abweichend von der Datenschutzerklärung des vorherigen Betreibers) damit anstellen will. Somit haben sie die Möglichkeit, der weiteren Nutzung zu widersprechen und/oder die Löschung zu verlangen.
Ich bin mir nicht sicher, dass das ausreichend ist:
„Die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht-öffentliche Stellen ist zulässig, wenn […] der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.“ — BDSG $16
Nun ist es aber so, dass ich in meiner Datenschutzerklärung eine Übergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung ausschließe. Ich müsste also von allen Mitgliedern eine Zustimmung bekommen.
Sag ich doch. ;-)
Nein, es eine stillschweigende Einwilligung ist im BDSG nicht vorgesehen; Zustimmung muss immer explizit passieren. Wenn die Datenschutzerklärung das also nicht vorsieht, muss diese geändert werden, dafür um die Zustimmung gebeten werden und dann dürfen nur die Daten derer übergeben werden die zustimmen.
Nach meiner Einschätzung zählen dazu auch Beiträge, denn selbst wenn ich den Beitragsersteller anonymisiere, könnte ja im Beitrag selbst noch was geschrieben sein, was diesen mit der Person verbindet; dies zu durchsuchen, kann ich widerrum nicht leisten.
Aber die fraglischen Beiträge sind doch sowieso seit eh und je öffentlich, oder nicht? Du schreibst, es ist ein Online-Forum. Dann ist es IMO unerheblich, ob die geschriebenen Beiträge nachher auf einem anderen Server gespeichert sind und von einem anderen Admin betreut werden, öffentlich sind sie eh schon.
Soweit korrekt, theoretisch könnte auch noch das Urheberrecht in Frage kommen: Nur weil ich z.B. für ein Posting (das lang genug wäre, um überhaupt Schopfungshöhe zu erreichen) dem Selfhtml e.V. eine Nutzungslizenz gebe, heißt das nicht, dass auch jeder andere das veröffentlichen darf oder diese Lizenz übertragen werden kann (entsprechendes müsste in den Nutzungsbedingungen geregelt werden).
mfg
Woodfighter
Hallo
Die Weitergabe des kompletten Datenbestands an jemand anderen, der das "Geschäft" übernimmt, ist auch ein völlig normaler Vorgang. Allerdings müssen dann alle Betroffenen entweder vor oder unmittelbar nach der Übergabe informiert werden, in wessen Händen ihre Daten sich nun befinden und was derjenige (evtl. abweichend von der Datenschutzerklärung des vorherigen Betreibers) damit anstellen will. Somit haben sie die Möglichkeit, der weiteren Nutzung zu widersprechen und/oder die Löschung zu verlangen.
Ich bin mir nicht sicher, dass das ausreichend ist:
„Die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht-öffentliche Stellen ist zulässig, wenn […] der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.“ — BDSG $16
Ich würde die Übergabe des Betriebes eines Webangebots als ein berechtigtes Interesse interpretieren. Vor dem Wechsel betreut jemand den Betrieb der Seite (unter Anderem) mit Hilfe der Daten, hinterher betreut jemand anders den Betrieb der selben Seite mit (unter Anderem) den selben Daten. Die Information der Community-Mitglieder über den bevorstehenden Wechsel mit der Möglichkeit des Widerspruchs bleibt davon unbelassen.
Nun ist es aber so, dass ich in meiner Datenschutzerklärung eine Übergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung ausschließe. Ich müsste also von allen Mitgliedern eine Zustimmung bekommen.
Sag ich doch. ;-)
Nein, es eine stillschweigende Einwilligung ist im BDSG nicht vorgesehen;
Wo nimmst du die „stillschweigende Einwilligung“ her? Martin hat weiter oben explizit vom aktiven Informieren über den Wechsel und vom Recht auf Widerspruch gesprochen.
Tschö, Auge
Tach,
Ich bin mir nicht sicher, dass das ausreichend ist:
„Die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht-öffentliche Stellen ist zulässig, wenn […] der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.“ — BDSG $16
Ich würde die Übergabe des Betriebes eines Webangebots als ein berechtigtes Interesse interpretieren.
ich auch, aber da ist noch die zweite Hälfte des Satzes und ich bin mir nicht sicher ob die Betroffenen ein schutzwürdiges Interesse daran haben. Es ist einfach einen Fall zu konstruieren, wo dies voraussichtlich so wäre (z.B. wenn der neue Administrator eines Antifa-Forums der NPD angehört) und Fälle, wo ich davon ausgehen würde, dass es vermutlich problemlos ist (z.B. wenn eine Privatperson durch einen Verein mit dieser Privatperson als Vorsitzendem ersetzt wird).
Nun ist es aber so, dass ich in meiner Datenschutzerklärung eine Übergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung ausschließe. Ich müsste also von allen Mitgliedern eine Zustimmung bekommen.
Sag ich doch. ;-)
Nein, es eine stillschweigende Einwilligung ist im BDSG nicht vorgesehen;
Wo nimmst du die „stillschweigende Einwilligung“ her? Martin hat weiter oben explizit vom aktiven Informieren über den Wechsel und vom Recht auf Widerspruch gesprochen.
Recht auf Widerspruch bedeutet doch stillschweigende Einwilligung, wenn ich nicht aktiv werde, willige ich ein und zur Einwilligung sagt das BDSG „Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist.“ — BDSG $4a.
mfg
Woodfighter
Hallo
Ich würde die Übergabe des Betriebes eines Webangebots als ein berechtigtes Interesse interpretieren.
ich auch, aber da ist noch die zweite Hälfte des Satzes und ich bin mir nicht sicher ob die Betroffenen ein schutzwürdiges Interesse daran haben. Es ist einfach einen Fall zu konstruieren, wo dies voraussichtlich so wäre (z.B. wenn der neue Administrator eines Antifa-Forums der NPD angehört) und Fälle, wo ich davon ausgehen würde, dass es vermutlich problemlos ist (z.B. wenn eine Privatperson durch einen Verein mit dieser Privatperson als Vorsitzendem ersetzt wird).
Wenn du als Mitglied eine Änderung nicht mitmachen willst (konstruiert oder nicht), musst du widersprechen und gehen. Die Möglichkeit dazu muss dir natürlich erst einmal eingeräumt werden.
Nein, es eine stillschweigende Einwilligung ist im BDSG nicht vorgesehen;
Wo nimmst du die „stillschweigende Einwilligung“ her? Martin hat weiter oben explizit vom aktiven Informieren über den Wechsel und vom Recht auf Widerspruch gesprochen.
Recht auf Widerspruch bedeutet doch stillschweigende Einwilligung, wenn ich nicht aktiv werde, willige ich ein und zur Einwilligung sagt das BDSG „Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist.“ — BDSG $4a.
Mir ist zwar nicht bekannt, ob das auf irgendeiner Website so gehandhabt wird, aber wenn das so sein muss, dann muss das so gemacht werden und gut is.
Tschö, Auge
Tach,
Wenn du als Mitglied eine Änderung nicht mitmachen willst (konstruiert oder nicht), musst du widersprechen und gehen. Die Möglichkeit dazu muss dir natürlich erst einmal eingeräumt werden.
das BDSG ist halt sehr koservativ ausgelegt und will damit Situationen wie im HHGTTG vermeiden: „All the planning charts and demolition orders have been on display at your local planning department in Alpha Centauri for 50 of your Earth years, so you’ve had plenty of time to lodge any formal complaint and it’s far too late to start making a fuss about it now.“
Mir ist zwar nicht bekannt, ob das auf irgendeiner Website so gehandhabt wird, aber wenn das so sein muss, dann muss das so gemacht werden und gut is.
In den meisten Fällen formuliert man die Datenschutzbedingungen anfangs gleich passend, so dass das ganze Möglich ist oder schert sich einfach nicht um das BDSG.
mfg
Woodfighter
Hallo
Wenn du als Mitglied eine Änderung nicht mitmachen willst (konstruiert oder nicht), musst du widersprechen und gehen. Die Möglichkeit dazu muss dir natürlich erst einmal eingeräumt werden.
das BDSG ist halt sehr koservativ ausgelegt und will damit Situationen wie im HHGTTG vermeiden: „All the planning charts and demolition orders have been on display at your local planning department in Alpha Centauri for 50 of your Earth years, so you’ve had plenty of time to lodge any formal complaint and it’s far too late to start making a fuss about it now.“
Ok, über diesen Punkt waren wir gedanklich ja schon drüber weg. Die Community gehört über den Betreiberwechsel informiert, meiner Meinung nach vor dem Wechsel, mit explizitem Hinweis auf die Konsequenzen und mit einer Kontaktmöglichkeit für den Widerspruch zur Weiterverwendung der eigenen Daten.
Ach, übrigens: Das Kürzel „HHGTTG“ musste ich tatsächlich duckduckgoen, obwohl ich das Zitat verstanden hatte. Den einen Gedanken zurückspringen ist mir um die Uhrzeit so garnichts! :-)
Tschö, Auge
Hallo,
Was wäre, wenn du Inhaber (owner) der Domain bleibst und sie dem, der das Portal in Zukunft betreiben und betreuen will, nur zur Nutzung überlässt, also eine entgeltfreie Nutzung erlaubst?
dabei ist zu bedenken, dass der Owner immer noch für die Inhalte verantwortlich ist.
bist du sicher? Woraus leitest du das ab? Dann wäre ja die Impressumpflicht weitgehend sinnfrei. Und wenn du recht hast, wäre das ja so, als würde beispielsweise der Eigentümer einer Immobilie dafür haften, was der Pächter des Restaurants in seinem Laden anstellt. Kann ich mir nicht vorstellen.
„Die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht-öffentliche Stellen ist zulässig, wenn […] der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.“ — BDSG $16
Der Paragraph ist mir zwar bekannt, aber offensichtlich wird er in der Juristerei nicht so ausgelegt, wie es da tatsächlich steht - oder das berechtigte Interesse des Empfängers wird fast automatisch angenommen. Denn wenn beispielsweise ein Unternehmen oder eine Sparte eines Unternehmens verkauft wird, ist es durchaus der Normalfall, dass die Kunden erst nach der Geschäftsübernahme durch den neuen Inhaber angeschrieben und informiert werden.
Nein, es eine stillschweigende Einwilligung ist im BDSG nicht vorgesehen; Zustimmung muss immer explizit passieren.
Der Meinung war ich auch mal, ich hab's aber leider schon in Dutzenden von Fällen anders erlebt. Nämlich so, dass die Speicherung und/oder Weitergabe meiner Daten nicht nur ohne mein Einverständnis, sondern sogar ohne mein Wissen erfolgte.
Das heißt natürlich noch lange nicht, dass das korrekt ist.
Ciao,
Martin
Tach,
Was wäre, wenn du Inhaber (owner) der Domain bleibst und sie dem, der das Portal in Zukunft betreiben und betreuen will, nur zur Nutzung überlässt, also eine entgeltfreie Nutzung erlaubst?
dabei ist zu bedenken, dass der Owner immer noch für die Inhalte verantwortlich ist.
bist du sicher? Woraus leitest du das ab?
daraus, dass man selbst als Admin-C in Regress genommen werden kann, wenn niemand anderes vorher greifbar war, also abhängig vom jewiligen Gericht; siehe http://ipwiki.de/internetrecht:stoererhaftung_des_admin-c.
Dann wäre ja die Impressumpflicht weitgehend sinnfrei. Und wenn du recht hast, wäre das ja so, als würde beispielsweise der Eigentümer einer Immobilie dafür haften, was der Pächter des Restaurants in seinem Laden anstellt. Kann ich mir nicht vorstellen.
Zivilrechtlich ist man dann halt in der Situation, dass einem die Gegenseite vorwirft, man hätte als Eigentümer ja gewußt, was da vorgeht und schon ist man auch Störer, falls der Richter das auch so sieht.
Der Paragraph ist mir zwar bekannt, aber offensichtlich wird er in der Juristerei nicht so ausgelegt, wie es da tatsächlich steht - oder das berechtigte Interesse des Empfängers wird fast automatisch angenommen. Denn wenn beispielsweise ein Unternehmen oder eine Sparte eines Unternehmens verkauft wird, ist es durchaus der Normalfall, dass die Kunden erst nach der Geschäftsübernahme durch den neuen Inhaber angeschrieben und informiert werden.
Unternehmen haben im Allgemeinen auch passend formulierte Datenschutzerklärungen, die das erlauben; aber das weißt du ja, du hast ihnen schließlich zugestimmt ;-)
Nein, es eine stillschweigende Einwilligung ist im BDSG nicht vorgesehen; Zustimmung muss immer explizit passieren.
Der Meinung war ich auch mal, ich hab's aber leider schon in Dutzenden von Fällen anders erlebt. Nämlich so, dass die Speicherung und/oder Weitergabe meiner Daten nicht nur ohne mein Einverständnis, sondern sogar ohne mein Wissen erfolgte.
Das heißt natürlich noch lange nicht, dass das korrekt ist.
Recht haben und Recht bekommen und so…
mfg
Woodfighter
Tach,
"[…] Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. "
wie schon im anderen Posting erwähnt, dürfte das der entscheidene Satz sein. Rechtlich gesehen dürfte das relativ eindeutig sein, andere Lösungen wären vielleicht nach dem Prinzip „wo kein Kläger, da kein Richter“-Prinzip möglich und auch nicht unüblich.
mfg
Woodfighter
Vielen Dank für eure Antworten und Diskussion. Ich verfolge diese mit Interesse und das mit dem Admin-C ist mir noch garnicht in den Sinn gekommen. Mit euren Antworten fällt es mir jedenfalls viel leichter, eine sauberen Übergang zu planen.