Auge: Domain und Forendaten übergeben

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Hallo

Ich würde die Übergabe des Betriebes eines Webangebots als ein berechtigtes Interesse interpretieren.

ich auch, aber da ist noch die zweite Hälfte des Satzes und ich bin mir nicht sicher ob die Betroffenen ein schutzwürdiges Interesse daran haben. Es ist einfach einen Fall zu konstruieren, wo dies voraussichtlich so wäre (z.B. wenn der neue Administrator eines Antifa-Forums der NPD angehört) und Fälle, wo ich davon ausgehen würde, dass es vermutlich problemlos ist (z.B. wenn eine Privatperson durch einen Verein mit dieser Privatperson als Vorsitzendem ersetzt wird).

Wenn du als Mitglied eine Änderung nicht mitmachen willst (konstruiert oder nicht), musst du widersprechen und gehen. Die Möglichkeit dazu muss dir natürlich erst einmal eingeräumt werden.

Nein, es eine stillschweigende Einwilligung ist im BDSG nicht vorgesehen;

Wo nimmst du die „stillschweigende Einwilligung“ her? Martin hat weiter oben explizit vom aktiven Informieren über den Wechsel und vom Recht auf Widerspruch gesprochen.

Recht auf Widerspruch bedeutet doch stillschweigende Einwilligung, wenn ich nicht aktiv werde, willige ich ein und zur Einwilligung sagt das BDSG „Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist.“ — BDSG $4a.

Mir ist zwar nicht bekannt, ob das auf irgendeiner Website so gehandhabt wird, aber wenn das so sein muss, dann muss das so gemacht werden und gut is.

Tschö, Auge

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Es schimmerte ein Licht am Ende des Tunnels und es stammte von einem Flammenwerfer.
Terry Pratchett, „Gevatter Tod“