Leander: Internetgeschäfte: Kann 14-tägiges Rückgaberecht umgangen werden?

Hallo,

Es gibt doch bei Internet-Geschäften ein 14-tägiges Rückgaberecht, weil der Kunde das Produkt vorher nicht prüfen kann.

Frage nun, kann der Verkäufer ins Kleingedruckte schreiben, daß bei diesem Kauf dieses Rückgaberecht nicht gilt? Und ist das dann gültig? Ich denke mal, das darf er nicht, liege ich richtig?

Gruß, Leander

akzeptierte Antworten

  1. Hallo Leander,

    Frage nun, kann der Verkäufer ins Kleingedruckte schreiben, daß bei diesem Kauf dieses Rückgaberecht nicht gilt?

    Du kannst hinschreiben, was du willst, aber…

    Und ist das dann gültig?

    … es ist dann halt ungültig.

    Ich denke mal, das darf er nicht, liege ich richtig?

    Da liegst du richtig.

    LG,
    CK

    1. Moin!

      Ich denke mal, das darf er nicht, liege ich richtig?

      Da liegst du richtig.

      Es gibt Ausnahmen.

      1. Verkauf an gewerbliche Abnehmer (Diese sind per Definition keine "Verbraucher".)
      2. Den Rest der Ausnahmen regelt aktuell § 312g Absatz 2 BGB
      (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
      	1. 	Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
      	2. 	Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
      	3. 	Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
      	4. 	Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
      	5. 	Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
      	6. 	Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
      	7. 	Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
      	8. 	Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,
      	9. 	vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
      	10. 	Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),
      	11. 	Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
      	12. 	Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und
      	13. 	notariell beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 gewahrt sind.
      

      Jörg Reinholz

      1. Es gibt Ausnahmen.

        Und, nur zur Ergänzung, das alles gilt, wie aus

        (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

        1. Verträge zur Lieferung von Waren
        1. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren
          3. bla
        

        schon deutlich werden sollte, nicht für "Internetgeschäfte", sondern für den Versandhandel allgemein. Man kann bei einem "Internetladen" auch telefonisch oder per Brieftaube bestellen, das ändert nichts am Widerrufsrecht.

  2. Hi,

    Frage nun, kann der Verkäufer ins Kleingedruckte schreiben, daß bei diesem Kauf dieses Rückgaberecht nicht gilt? Und ist das dann gültig? Ich denke mal, das darf er nicht, liege ich richtig?

    Wenn es so einfach wäre, hätte JEDER Internet-Shop so eine Klausel in den AGB.

    Wobei es Dinge gibt, die von der allgemeinen 14-Tage-Rückgabe ausgenommen sind - wenn z.B. etwas auf Kundenwunsch maßgefertigt wird.

    Wenn ein Laden so eine Klausel in seinen AGB stehen hat (und die sich nicht ausschließlich auf Ware bezieht, die ohnehin vom Gesetz ausgenommen ist), ist mindestens diese Klausel ungültig, ggf. sogar die ganzen AGB.

    cu,
    Andreas a/k/a MudGuard

  3. Danke! ich geb ein 'fachlich hilfreich' an alle aus.

    Gruß, Leander

    1. Ich seh grade, man kann die Antworten auch akzeptieren, klasse! Daß es so viel Luxus für Anonyme Terroristen wie gibt Träne aus den Auge wisch. Darf ich vorschlagen, daß sich der Mechanismus merkt, welche Sicht man benutzte (in dem Fall 'nested')?

      Gruß, Leander

      1. Hallo Leander,

        Darf ich vorschlagen, daß sich der Mechanismus merkt, welche Sicht man benutzte (in dem Fall 'nested')?

        Das sollte er bereits, über einen Cookie. Lehnst du die ab?

        LG,
        CK

        1. Moin!

          Darf ich vorschlagen, daß sich der Mechanismus merkt, welche Sicht man benutzte (in dem Fall 'nested')?

          Das sollte er bereits, über einen Cookie. Lehnst du die ab?

          Hm. Auf zur Diagnose:

          - Leander
           +- Leander
            +-- !Leander
          

          Da in der zweiten Zeile das Ausrufezeichen als Marker für den TO fehlt, in der dritten jedoch nicht vermute ich einen anderen Browser (oder einen anderen Rechner oder eine andere Benutzeranmeldung ...) oder den Privatmodus. Auf jeden Fall irgend ein Vorgehen, welches das akzeptierte Cookie unwirksam sein lässt. Sonst würde es später nicht wieder auftauchen.

          Jörg Reinholz

          1. Hallo,

            Recht hast Du, Ich hatte Cookies deaktiviert. Und wahrscheinlich zwischendurch wieder aktiviert. Habe da so einen praktischen Button im Firefox. Der Fehler lag also bei mir. Ausnahme für forum.selfhtml.org hinzugefügt.

            Gruß, Leander