Adi: Internetgeschäfte: Kann 14-tägiges Rückgaberecht umgangen werden?

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Es gibt Ausnahmen.

Und, nur zur Ergänzung, das alles gilt, wie aus

(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

  1. Verträge zur Lieferung von Waren
  1. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren
  3. bla

schon deutlich werden sollte, nicht für "Internetgeschäfte", sondern für den Versandhandel allgemein. Man kann bei einem "Internetladen" auch telefonisch oder per Brieftaube bestellen, das ändert nichts am Widerrufsrecht.