Tabellenkalk: Neue TLDs und Marken- / Namensrecht

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Hallo,

Die könnte man zumindest verklagen, weil sie keine deutsche Rechtschreibung können.

apropos:

Unter Gleichrangigen gilt bei Domains dann eben "wer zuerst kommt malt zuerst".

Nein, dann gilt: "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Gruß
Kalk