Julius: Neue TLDs und Marken- / Namensrecht

Moin!

Angenommen, es gibt eine Firma namens „Example“ und diese ist unter example.com erreichbar. Weiterhin nehmen wir an, dass jemand mit Nachnamen ebenfalls „Example“ heißt und sich eine der neuen TLDs registriert, wie beispielsweise example.pics, example.family oder example.flowers. Könnte es da irgendwelche rechtlichen Probleme geben?

Ich würde das verneinen, weil…

  • derjenige durch seinen Nachnamen ja „legitimert“ wird
  • allein schon durch die TLD je nach konkretem Fall schon klar sein sollte, dass es sich nicht um das Unternehmen handeln kann (example.flowers auf ein Stahlbauunternehmen namens „Example“ zu beziehen macht m. M. n. wenig Sinn)
  • die darüber bereitgestellten Inhalte nichts mit den Geschäftsfeldern des Unternehmens zu tun haben

Habt ihr Informationen dazu? Gibt es Präzedenzfälle zu soetwas? Oder ist alles ganz anders – ich würde nicht behaupten, von Markenrecht groß Ahnung zu haben.
Das Ganze ist nur ein Gedankenspiel und keine Rechtsstreitigkeit.

Gruß
Julius

akzeptierte Antworten

  1. Hallo

    nur mein persönlicher Fall:

    • Ein Namensvetter und Rennfahrer in den USA hat <nachname>.com
    • Ein Autohaus in der Gegend hat u.A. <nachname>.de
    • Ich habe für meine Familie privat <nachname>.eu

    Bisher hat es deswegen keine Diskussion gegeben. Da ich meine eu-Domain eigentlich nur als Email-Domain nutze, bekomme ich hin und wieder mal Anfragen, ob ich sie nicht abgeben kann, aber das war es auch.

    Gruß
    Jürgen

  2. Tach!

    Könnte es da irgendwelche rechtlichen Probleme geben?

    Definiere "Problem". Auch eine Klage, die du am Ende gewinnst, ist ein rechtliches Problem. Jeder kann dich nach Lust und Laune verklagen oder abmahnen.

    Habt ihr Informationen dazu? Gibt es Präzedenzfälle zu soetwas?

    Such mal im Archiv vom Heise-Newsletter nach Milka in den Jahren 2004/2005.

    dedlfix.

    1. Hallo

      Habt ihr Informationen dazu? Gibt es Präzedenzfälle zu soetwas?

      Such mal im Archiv vom Heise-Newsletter nach Milka in den Jahren 2004/2005.

      Wenn ich mich recht entsinne, gab es da auch einmal eine Auseinandersetzung zwischen Jacobs Kaffee und einer Familie Krönung wegen kroenung.de. Das sollte auch etwa so lange her sein.

      Tschö, Auge

      --
      Wir hören immer wieder, dass Regierungscomputer gehackt wurden. Ich denke, man sollte die Sicherheit seiner Daten nicht Regierungen anvertrauen.
      Jan Koum, Mitgründer von WhatsApp, im Heise.de-Interview
      1. Hi,

        Wenn ich mich recht entsinne, gab es da auch einmal eine Auseinandersetzung zwischen Jacobs Kaffee und einer Familie Krönung wegen kroenung.de. Das sollte auch etwa so lange her sein.

        naja, ich finde Krönung als Familiennamen auch schon recht außergewöhnlich, aber sei's drum.

        Und als zweibuchstabige Domains in DE generell freigegeben wurden und plötzlich md.de auftauchte, war ich lange Zeit überzeugt, es handle sich um die Kurz-Domain der Burger-Kette, die ich intuitiv mit "md" assoziiere. Dass in Wirklichkeit ein Telekommunikations-Unternehmen dahintersteht, hat mich dann irgendwann ziemlich verblüfft.

        Ciao,
         Martin

        --
        Bei der Umsetzung von guten Ideen hapert es meist viel mehr an der Wolle als an der Könne.
        1. Tach!

          Und als zweibuchstabige Domains in DE generell freigegeben wurden und plötzlich md.de auftauchte, war ich lange Zeit überzeugt, es handle sich um die Kurz-Domain der Burger-Kette, die ich intuitiv mit "md" assoziiere. Dass in Wirklichkeit ein Telekommunikations-Unternehmen dahintersteht, hat mich dann irgendwann ziemlich verblüfft.

          Wenn die Marke nicht direkt aus zwei Buchstaben besteht, wie bei dm zum Beispiel, dann hat man vermutlich wenig rechtliche Handhabe, da wird die zeitigere Registrierung den Ausschlag geben.

          dedlfix.

      2. Hallo und guten Morgen,

        Wenn ich mich recht entsinne, gab es da auch einmal eine Auseinandersetzung zwischen Jacobs Kaffee und einer Familie Krönung wegen kroenung.de. Das sollte auch etwa so lange her sein.

        Die könnte man zumindest verklagen, weil sie keine deutsche Rechtschreibung können. Aber das hat wohl auch wenig Erfolgsaussicht gg

        Aber Scherz beiseite:
        In Deutschland gilt (immer noch|wieder) die Regel des "höheren Rechtes". Unter Gleichrangigen gilt bei Domains dann eben "wer zuerst kommt malt zuerst".

        Markenrecht könnte z. B. bei der Domain kroenung.de nur greifen, wenn es eine Marke "Kroenung" oder "Krönung" (also nicht "Jakobs Krönung") für Kaffee gibt und die Familie mittels ihrer Webseite Kaffee verkaufen würde. Da gilt dann nämlich wieder "wer zuerst kommt, malt zuerst". Wer zuerst die Marke angemeldet hat, hat das höhere Recht. Das gilt aber nur dann, wenn die Familie nicht zuerst schon unter der Firmierung "Krönung" Kaffee (gewerblich) verkauft hat. Da gilt dann nämlich das Namensrecht. Jakobs dürfte dann zwar trotzdem die Marken anmelden, ohne dass ein Löschungsanspruch entsteht, aber wiederum nur solange, wie es sich bei der Familie Krönung, die schon immer Kaffee verkauft hat, nicht um eine "alte und eingeführte" Marke/Firmennamen mit Verkehrsbedeutung handelt. Dann würde nämlich das UWG verbieten, "Trittbrett" zu fahren und das Markenrecht ebenfalls einen Versagensgrund liefern. Solange die Familie aber nicht in Wettbewerb mit der Firma Jacobs tritt und damit eine Verwechslungsgefahr entsteht, hat sie durch das Namensrecht das höhere Recht.

        Namen und Marken unterliegen dann außerdem in Bezug auf die Warenklassen dem wirtschaftlichen Verwendungszwang. Wenn man die Marke oder den Namen also nicht mehr mit wirschaftlichem Interesse in Verkehr hält, könnte auch ein Herausgabeanspruch entstehen. Das ist aber in Zeiten des Internets fast unmöglich. Die Domain braucht dafür quasi nur konnektiert zu sein.

        Grüße
        TS

        --
        es wachse der Freifunk
        http://freifunk-oberharz.de
        1. Hallo,

          Die könnte man zumindest verklagen, weil sie keine deutsche Rechtschreibung können.

          apropos:

          Unter Gleichrangigen gilt bei Domains dann eben "wer zuerst kommt malt zuerst".

          Nein, dann gilt: "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

          Gruß
          Kalk

          1. Hi,

            Unter Gleichrangigen gilt bei Domains dann eben "wer zuerst kommt malt zuerst".

            Nein, dann gilt: "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

            Genau. Gemalter Kaffee schmeckt nicht so gut wie gemahlener ;-)

            cu,
            Andreas a/k/a MudGuard

          2. Hallo und guten Tag,

            Die könnte man zumindest verklagen, weil sie keine deutsche Rechtschreibung können.

            apropos:

            Unter Gleichrangigen gilt bei Domains dann eben "wer zuerst kommt malt zuerst".

            Nein, dann gilt: "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

            Das 'h' hat der Maler nicht mitgemalt, als er die Mail bekommen hat, dass das Mehl fertig ist. höhöhö

            Grüße
            TS

            --
            es wachse der Freifunk
            http://freifunk-oberharz.de
        2. Hallo TS,

          In Deutschland gilt (immer noch|wieder) die Regel des "höheren Rechtes". Unter Gleichrangigen gilt bei Domains dann eben "wer zuerst kommt malt zuerst".

          Nicht zeichnen, sondern zerreiben. ;-)

          Bis demnächst
          Matthias

          --
          Wenn eine Idee nicht zuerst absurd erscheint, taugt sie nichts. (Albert Einstein)
      3. Hallo Auge!

        Vielen Dank für das Stichwort, bei Google Groups habe ich dazu etwas entdeckt, scheint ein alter Auszug aus der SZ zu sein: https://groups.google.com/forum/m/#!topic/de.alt.fan.rrr/cCGo813kH48
        Demnach schien es (zumindest damals) gar nicht mal ein Rechtstreit gewesen zu sein oder die Familie Krönung hat ihn gewonnen, immerhin nutzt sie die Domain ja noch.

        Es gab auch mal einen Streit um die Domain schuhbeck.com, aber anscheinend hat der bekannte Koch einen Rückzieher gemacht – vermutlich, weil er sich nur geringe Erfolgsaussichten ausrechnete (oder keine Lust mehr auf einen Schitstorm hatte).

        Gruß
        Julius

    2. Hallo dedlfix,

      vielen Dank! Hier meine Ergebnisse (Meldungen chronologisch sortiert), damit ihr nicht dies Suche bemühen müsst:

      Ich sehe schon, in der Vergangenheit wurde in dieser Angelegenheit immer sehr unterschiedlich geurteilt. Richtig interessant wäre ja ein Urteil zu einer der neuen TLDs, weil die ja zum Teil eine genauere thematische Einordnung des Inhalts der Website dahinter erlauben, aber dazu sind die TLDs wahrscheinlich einfach noch zu neu.

      Gruß
      Julius

  3. Moin Moin,

    wenn das nur so einfach wäre. Es gibt klare Regeln, aber jeder Fall ist mehr oder weniger eine Einzelfallentscheidung. Da liegst du mMn mit deiner Einschätzung verkehrt.

    Hier sind einige gute Beispiele drin, aber vollständig und aktuell ist es auch nicht.