Wolf Lupo: Adresse meiner Web-Seite

Hallo zusammen,

ich nutze mein Webspace bei Arcor, um meine o.g. Webseite zu veröffentlichen. Anstatt nun beim Aufruf im Browser der Webname (www.ferienwohnung-neuss-duesseldorf.de) erscheint, steht dort der Bezug zu meinem Arcor-Webspace (http://home.arcor.de/wlampert/wg/ferien/), was ich nicht unbedingt so toll finde.

Hat jemand eine Lösung, wie ich die www.… Adresse zur Anzeige bringe?

Danke im voraus
Wolf

  1. Hallo Wolf,

    Hat jemand eine Lösung, wie ich die www.… Adresse zur Anzeige bringe?

    die einzige technisch sinnvolle Lösung ist es, einen Hoster zu wählen, der dir die Nutzung einer eigenen Domain erlaubt - Strato etwa bietet Web-Hosting für kleines Geld an.

    LG,
    CK

  2. Hat jemand eine Lösung, wie ich die www.… Adresse zur Anzeige bringe?

    Ich könnte jetzt in die technischen Details gehen, befürchte aber, dass Dir das nichts bringt. Daher: frag Deinen Anbieter Arcor, ob das geht. Wenn nicht: Anbieter wechseln. Ich bin da mit den aktuellen Preisen nicht auf dem laufenden. Vermutlich aber wird das woanders für ganz kleines Geld gehen.

    Oder ganz anders: mach die Werbung für die Ferienwohung direkt bei Facebook. Auch wenn das böse sein mag, aber der Werbeffekt wird IMHO besser sein, als bei einer selbstgebasten Homepage - zumindest auf dem jetzigen Niveau. Sorry, nicht persönlich nehmen.

  3. Hat jemand eine Lösung, wie ich die www.… Adresse zur Anzeige bringe?

    Hallo,

    na so kompliziert wie Mitleser das schildert ist es nicht. Die Idee ist, wenn Du eine Domain (ferienwohnung-neuss-duesseldorf.de) registrierst, dann kannst du sie entweder mit einer Weiterleitung versehen (Dein Fall) oder einen A-Record setzen (Dein gewünschter Fall). Ein A-Record verbindet einen Domainnamen mit einer IP-Adresse, sodass dauerhaft die Domain in der Adressleiste bleibt.

    Wenn du die Domain woanders registriert hast, ist dort vielleicht eine Konfiguration möglich. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die IP des Contents ab und zu ändert. Besser, alles ist aus einem Haus.

    Cheers,
    BaBa

    --
    BaBa kommt von Basketball
    1. Hallo,

      na so kompliziert wie Mitleser das schildert ist es nicht.

      leider doch.

      Die Idee ist, wenn Du eine Domain (ferienwohnung-neuss-duesseldorf.de) registrierst, dann kannst du sie entweder mit einer Weiterleitung versehen (Dein Fall) oder einen A-Record setzen (Dein gewünschter Fall). Ein A-Record verbindet einen Domainnamen mit einer IP-Adresse, sodass dauerhaft die Domain in der Adressleiste bleibt.

      Ja, soweit in Ordnung. Du übersiehst aber, dass der Betreiber des Servers, auf dem die tatsächlichen Daten liegen (in diesem Fall also Arcor), in seiner Serverkonfiguration auch einen virtuellen Host mit dem gewünschten Namen einrichten muss. Tut er das nicht, sieht man beim Zugriff bestenfalls den Inhalt des Default-VHost (vermutlich eine Arcor-interne Infoseite oder so), oder sogar einen Fehlercode (z.B. 403 oder gar 500).

      Wenn du die Domain woanders registriert hast, ist dort vielleicht eine Konfiguration möglich. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die IP des Contents ab und zu ändert. Besser, alles ist aus einem Haus.

      Eben. Oder man muss sich sehr genau bei beiden Anbietern (beim Domain-Registrar und beim Webhoster) erkundigen, wie man die beiden Sachen zusammenbringt - und ich bezweifle, dass Arcor sich da sehr kooperativ gibt.

      So long,
       Martin

      --
      Nothing travels faster than the speed of light with the possible exception of bad news, which obeys its own special laws.
      - Douglas Adams, The Hitchhiker's Guide To The Galaxy
      1. Kommerziell: Steuernummer und Telefonnummer fehlt!

        1. Tach!

          Kommerziell: Steuernummer und Telefonnummer fehlt!

          "Kommerziell" ist kein rechtliches Kriterium, aus dem sich eine Impressumspflicht ergibt (ungeachtet anderer Kreiterien). Auch "Steuernummer" ist kein Wert, der unbedingt in einem Impressum stehen muss. Lediglich eine Umsatzsteuer-ID muss angegeben werden, wenn man eine solche hat. Diese braucht man nur bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU. Das wird wohl auf eine Ferienwohnung nicht zutreffen, zumindest nicht, wenn die Bezahlung vor Ort erfolgt.

          dedlfix.

          1. Kommerziell: Steuernummer und Telefonnummer fehlt!

            "Kommerziell" ist kein rechtliches Kriterium,

            § 55 Informationspflichten und Informationsrechte Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in der Fassung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags:

            (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

            Da nun stets

            true === (
                ("kommerzieller Zweck" != "persönlicher Zweck")
              and
                ("kommerzieller Zweck" != "familiärer Zweck")
            );
            

            gilt ist die Aussage des Verwechselungswilligen jedenfalls sachlich und damit im Ergebnis auch juristisch richtig.

            Hint: Die Juristerei ist dem Programmieren in Vielem ähnlich. Nur die meisten Juristen wissen das halt nicht.

            1. Hi,

              Kommerziell: Steuernummer und Telefonnummer fehlt!

              "Kommerziell" ist kein rechtliches Kriterium,

              § 55 Informationspflichten und Informationsrechte Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in der Fassung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags:

              (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

              da wird aber weder eine Steuernummer noch eine Telefonnummer verlangt, sondern nur Name und Anschrift. Nur bei journalistischen Angeboten sind noch weitere Angaben nach dem TMG gefordert.

              Die Steuernummer hat in einem Impressum in keinem Fall etwas verloren; sie muss auf Rechnungen genannt werden, sonst nirgends.

              So long,
               Martin

              --
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              1. da wird aber weder eine Steuernummer noch eine Telefonnummer verlangt

                Die Steuernummer ist natürlich nicht zu nennen, das stimmt. Mir ging es aber um die "juristische Kategorie".

                Eine Telefonnummer kann man angeben, eine Möglichkeit zur schnellen Erreichbarkeit ("sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten") muss man gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV angeben, sobald man Dienstleistungen (dazu wird auch die Vermietung einer Ferienwohnung gehören) anbietet.

                1. Hallo,

                  da wird aber weder eine Steuernummer noch eine Telefonnummer verlangt

                  Eine Telefonnummer kann man angeben

                  ja, kann man.

                  eine Möglichkeit zur schnellen Erreichbarkeit ("sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten") muss man gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV angeben, sobald man Dienstleistungen (dazu wird auch die Vermietung einer Ferienwohnung gehören) anbietet.

                  Ob das aber eine Telefonnummer sein muss, oder ob nicht eine e-Mail-Adresse auch genügt, darüber gehen die Meinungen (auch die professionell juristischen) auseinander.
                  Meine persönliche Meinung ist übrigens, dass ein Anruf bei Privatpersonen zu entsprechenden Zeiten (z.B. vor acht Uhr früh oder nach acht Uhr abends) bereits einen unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Daher ist es IMO völlig legitim, die Telefonnummer nicht anzugeben, um derartigen Belästigungen vorzubeugen.

                  Ich kenne übrigens zwei Leute, die zwar einen Internet-Zugang und eine oder mehrere e-Mail-Adressen haben, aber kein Telefon.

                  So long,
                   Martin

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            2. Tach!

              Kommerziell: Steuernummer und Telefonnummer fehlt!

              "Kommerziell" ist kein rechtliches Kriterium,

              § 55 Informationspflichten und Informationsrechte Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in der Fassung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags:

              (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

              Da nun stets

              true === (
                  ("kommerzieller Zweck" != "persönlicher Zweck")
                and
                  ("kommerzieller Zweck" != "familiärer Zweck")
              );
              

              gilt ist die Aussage des Verwechselungswilligen jedenfalls sachlich und damit im Ergebnis auch juristisch richtig.

              Sie suggeriert, dass nur kommerzielle Seiten impressumspflichtig wären. Auch dein Nachlegen unterschlägt weiterhin die Fälle, die zwischen Gewinnerzielungabsicht und "ausschließlich persönlich oder familiär" liegen. Das sind zum Beispiel Seiten, die ohne Werbung zu schalten, von Privatpersonen oder Vereinen betrieben werden und sich an die Öffentlichkeit wenden, um über irgendwelche Themen zu berichten, beispielsweise Politik. Auch bei solchen Themen, von denen manche auch mal ins Persönliche abrutschen können, haben die Betroffenen ein Interesse daran, die Verantwortlichen kontaktieren zu können, weswegen auch da eine Anbieterkennung nicht nur sinnvoll, sondern geboten und vom Gesetzgeber gefordert ist. Mit anderen Worten, lediglich der Bereich "ausschließlich persönlich oder familiär" ist ausgenommen und alles andere nicht. Insofern war die Aussage im Punkt "kommerziell" unzureichend (und in den beiden anderen unzutreffend).

              dedlfix.