TS: gewerblicher Händler nimmt Ware nicht zurück

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Hallo und guten Tag,

soweit mir bekannt ist, haben nur Versandhändler diese Auflage, die Ware ggf. zurückzunehmen. Wenn der Händler bei eBay erkennen ließ, dass er den Verkauf nur ausnahmsweise per Internet und Versand abwickelt, dann glit mMn die Reglung für den Thekenverkauf, also Zug um Zug.

Wenn er also schreibt: "gebrauchtes Tablet, einmaliges Schnäppchen" kann daraus keine regelmäßige Versandhandelsabwicklung geschlossen werden. Ich denke, dass hier der Knackepunkt für Dich liegt.

Kannst Du aber nachweisen, dass dieser Händler häufig (also mehr als 10% seines Umsatzes) per eBay abwickelt, dann gilt der Verkauf automatisch als Versandhandel mit den damit verbundenen Verbraucherschutzregelungen.

Grüße
TS

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