mixmastertobsi: mysql rechtssicher aufbewahren

Hallo,

zum 1.1.2017 verlangt der Gesetzgeber, dass auch das Kassenbuch digital und unveränderbar gespeichert und archiviert werden muss.

Unser Kassenbuch ist auf MySQL und PHP programmiert - die Frage ist, wie ich dies nun technisch umsetze, dass die DB nicht veränderbar ist. Grundsätzlich hatte ich bei MYSQL einen Trigger gesetzt, der jede Änderung dokumentiert, aber ist das Rechtssicher, denn der Trigger kann ja theoretisch auch jederzeit verändert werden.

  1. Tach!

    Unser Kassenbuch ist auf MySQL und PHP programmiert - die Frage ist, wie ich dies nun technisch umsetze, dass die DB nicht veränderbar ist.

    Ich kann diese Frage nur aus technischen Gesichtspunkten beantworten, ohne auf die Anforderungen oder ein Entgegenkommen des Rechts einzugehen.[1]

    Das geht auf Festplatten nicht so einfach. Da kann zumindest der Administrator die Daten immer ändern, solange sie in verarbeitbarer Form vorliegen. Man müsste da schon was mit Signierung machen und den Nachweis der Unverändertheit irgendwie erbringen. Mir fällt da ein, dass man die Prüfsumme nachweislich zum Datum und nicht etwa später erzeugen und irgendwo veränderungssicher hinterlegen könnte.

    Grundsätzlich hatte ich bei MYSQL einen Trigger gesetzt, der jede Änderung dokumentiert, aber ist das Rechtssicher, denn der Trigger kann ja theoretisch auch jederzeit verändert werden.

    Eben. Und wohin notierst du das denn unveränderbar? Brennen auf ein WORM-Medium (CD-R/DVD-R jedenfalls ohne wiederholbares W) und das nachweislich unverändert aufbewahren (lassen (z.B. Notar)). Dazu hoffen, dass der Datenträger die Daten für die Aufbewahrungsfrist nicht vergisst.

    dedlfix.


    1. Von Seiten des Gesetzes definiert man beispielsweise, dass eine Übertragung sicher ist, selbst wenn in der Mitte die Nachricht geöffnet und auf Viren getestet wird. ↩︎

  2. Hallo und guten Morgen,

    zum 1.1.2017 verlangt der Gesetzgeber, dass auch das Kassenbuch digital und unveränderbar gespeichert und archiviert werden muss.

    Du könntest dem Finazamt (deinem Sachbearbeiter) ja täglich eine eMail mit den Kopien der betroffenen Tabellen schicken zur Aufbewahrung ;-)

    scnr

    Grüße
    TS

    --
    es wachse der Freifunk
    http://freifunk-oberharz.de
  3. Hallo,

    zum 1.1.2017 verlangt der Gesetzgeber, dass auch das Kassenbuch digital und unveränderbar gespeichert und archiviert werden muss.

    Ohne Durchführungsverordnung -- Wo genau drinsteht wie das zu erfolgen hat -- betrachte ich o.g. Verlangen als Wunschdenken des Gesetzgebers, was für Dich bedeuten würde, Du kannst das so machen wie Du es für richtig hältst.

    Digital und Unveränderbar ist ja schon ein Widerspruch an sich ;)

    1. Hallo und guten Tag,

      Digital und Unveränderbar ist ja schon ein Widerspruch an sich ;)

      Insbesondere, wenn Datensicherung verlangt wird über einen Zeitraum von 10 Jahren. Da muss man vermutlich gelegentlich mal umkopieren, um keine Ausfälle zu haben.

      Bleibt also nur das gute alte Journal auf säurefreiem Papier mit dokumentenechter Tinte/Toner?

      Grüße
      TS

      --
      es wachse der Freifunk
      http://freifunk-oberharz.de
      1. Hallo und guten Tag,

        Bleibt also nur das gute alte Journal auf säurefreiem Papier mit dokumentenechter Tinte/Toner?

        Es gibt tatsächlich eine Druchführungsverordnung und wenns mich betreffen würde, würd ich da mal reingucken. Am Ende wirds wohl auch nicht ohne Rechtsbeistand abgehen ;)

      2. Hallo und guten Tag,

        Digital und Unveränderbar ist ja schon ein Widerspruch an sich ;)

        Es gibt definierte Regel wie etwas, was als Revisionsicher gelten soll, gestaltet werden muss.

        Insbesondere, wenn Datensicherung verlangt wird über einen Zeitraum von 10 Jahren. Da muss man vermutlich gelegentlich mal umkopieren, um keine Ausfälle zu haben.

        Die Aufbewarungsfristen gelten aber nur für abgeschlossene Sachen. Wenn da noch Streitigkeiten bestehen oder der Rechtsweg durch die Instanzen geht, können noch einige Jahre dazu kommen.

  4. Hallo,

    zum 1.1.2017 verlangt der Gesetzgeber, dass auch das Kassenbuch digital und unveränderbar gespeichert und archiviert werden muss.

    Unser Kassenbuch ist auf MySQL und PHP programmiert - die Frage ist, wie ich dies nun technisch umsetze, dass die DB nicht veränderbar ist. Grundsätzlich hatte ich bei MYSQL einen Trigger gesetzt, der jede Änderung dokumentiert, aber ist das Rechtssicher, denn der Trigger kann ja theoretisch auch jederzeit verändert werden.

    Wenn man keine Ahnung hat, kann man sich haftungsrechtlich ganz schön in die Nesseln setzen.

    Das ist ein sehr breites Feld. Ich gebe mal für einen groben Überblick zwei Links. Das ist nicht Vollständig, sollte aber genügend Informationen beinhalten um weiter zu recherchieren.

    Link I

    Link II