Lukas .: Einbindung von Daten von fremder Website

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Du liegst insofern richtig, als dass es für eine Einwilligung keiner API bedarf – das Gegenteil wurde aber nicht behauptet. Da steht nur, dass jemand, der Wert auf eine Verbreitung legt, sich auch um eine API kümmern wird, umgekehrt also das Fehlen einer solchen ein Hinweis ("Vorgeschmack") ist, dass die Weiternutzung nicht erwünscht sein könnte. Hinweis, nicht Ablehnung.

So oder so, der Punkt ist in jedem Falle die ausdrückliche Einwilligung des Urhebers.

Stimmt. Bin absolut bei Dir, in beiden Punkten.

Lukas