Der Martin: Selbstprofilierung zum Nachteil anderer

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Hi,

Was für ein Widerspruch??

Persönliche Daten vs. Firmendaten.

sobald der Name einer Person (sprich: "natürliche Person") dabeisteht, sind es persönliche Daten, die nach meiner Rechtsauffassung dem BDSG unterliegen.

Vermutlich weil er der Geschädigte ist, dessen Daten (vermutlich) ohne sein Einverständnis verbreitet werden, noch dazu veraltet oder falsch? Ich werde auch regelmäßig sehr ungehalten, wenn meine Daten ohne mein Wissen, geschweige denn mein Einverständnis irgendwo auftauchen.

... und das ist genau der Punkt, warum Jörg (vollkommen zu Recht) den Unterschied / Widerspruch anprangert.

Auch als Unternehmer lege ich Wert darauf, dass ich selbst entscheide, wo meine Kontaktdaten veröffentlicht werden und wo nicht (von behördlicherseits vorgegebenen Einträgen wie z.B. Handelsregister mal abgesehen).
Ich habe beispielsweise den dringenden Verdacht, dass die IHK meine Kontaktdaten irgendwo ohne mein Wissen veröffentlicht oder an Dritte weitergibt - die Tatsache, dass ich hin und wieder Werbung bekomme, wo auf dem Adressetikett das gleiche Phantasie-Attribut steht wie bei Post von der IHK, lässt mich das vermuten. Meiner Bitte um Aufklärung sind die Halunken aber bisher nicht nachgekommen.

Wenn meine persönlichen Daten irgendwo ohne mein Einverständnis geposted werden, dann ist das ganz unstrittig daneben.

Eben, und der eigene Name ist ein persönliches Datum. Aber sowas von.

Bei Firmendaten, noch dazu wenn die öffentlich im Handelsregister eingetragen sind, liegt die Sache anders.

Deswegen haben Eigennamen von Personen da zumindest im öffentlich zugänglichen Teil IMO nichts verloren, sondern nur die Angaben zum Unternehmen (juristische Person). Die Namen der beteiligten Personen gehören dagegen unter Verschluss und sollten nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse oder im Streitfall herausgegeben werden.
Aber das ist leider nur meine persönliche Meinung.

Ob Jörg jetzt was unterstellt hat oder nicht sei mal dahingestellt[^1]. Aber zumindest die Wiederveröffentlichung von Firmendaten sollte für sich genommen[^2] (meinem Verständnis und meiner Kenntnis nach) kein Problem sein.

Rechtlich wohl nicht. Aber moralisch ist das "unterste Schublade". Das gehört sich einfach nicht.

So long,
 Martin