denn außer dem Vorwurf des Nichtverstandenhabens entnahm ich keine Erklärung, die meinen Verständnisfehler hätte auflösen können.
Aha. Dann liefere ich mal.
Wenn jemand schreibt "(Andere würden es wohl sogar und "nicht ganz grundlos" als "Unsinn" bezeichnen).", dann besagt das gerade nicht, dass er selbst es als Unsinn bezeichne. Sondern nur, dass er meint, dass es wohl jemanden anderen gibt, der es (mit nachvollziehbarer Begründung) tun würde. Das ist doch ein gutes Stück weit weg von "generell vom Vormacher als Unsinn bezeichneten Code".
Auch das "nicht ganz grundlos" ändert daran nichts. Denn es besagt nur, dass eine oder mehrere erwartete Begründung(en) für solches Handeln nachvollziehbar erscheinen, aber eben nicht, dass man sich der als erwartbar gemutmaßten Handlung eines mutmaßlichen anderen anschließt.