Hallo Christian – toller Name grins
Die BITV (und deren Äquivalente) gelten für alle öffentlich zugänglichen Inter- und Intranet-Anwendungen - und damit trifft das m.E.n. auch auf dieses Projekt zu, die Studierenden sind ja kein geschlossener Nutzerkreis im Sinne des Gesetzestextes.
Das ist sehr interessant, denn über das Thema wurden wir nicht aufgeklärt. In keiner der Vorlesungen – trotz Fachrichtung Medieninformatik.
Freundliche Grüße
Christian