TS: Deutungsversuch

Hallo und guten Tag,

ich sitze hier schon ein paar Tage und schaue mir Webseiten potentieller neuer Arbeitgeber an. Da begebnet mir jetzt schon zum dritten Mal (zumindest so ähnlich formuliert) dieser Satz:

"Gemäß § 28 BDSG widersprechen wir jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe unserer Daten und Bilder."

Was könnte der (ursprüngliche) Verfasser damit meinen? Es handelt sich sämtlich um Firmen. §28 BDSG behandelt aber personenbezogene Daten. Einen Zusammenhang mit Urheberrecht & Co. kann ich dem Satz auch nicht entnehmen. Was geht da an mir vorbei?

Grüße
TS

--
es wachse der Freifunk
http://freifunk-oberharz.de
  1. Hallo,

    Was könnte der (ursprüngliche) Verfasser damit meinen? Es handelt sich sämtlich um Firmen. §28 BDSG behandelt aber personenbezogene Daten. Einen Zusammenhang mit Urheberrecht & Co. kann ich dem Satz auch nicht entnehmen. Was geht da an mir vorbei?

    wir in der Firma haben diesen Satz im Impressum stehen und sichern uns damit ab, dass unsere Daten nicht in andere Adressbücher usw. ohne unserer Zustimmung übertragen werden.

  2. Mahlzeit,

    "Gemäß § 28 BDSG widersprechen wir jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe unserer Daten und Bilder."
    

    Was könnte der (ursprüngliche) Verfasser damit meinen? Es handelt sich sämtlich um Firmen. §28 BDSG behandelt aber personenbezogene Daten.

    ja, und der Webauftritt vieler Firmen nennt ja auch einzelne Personen, etwa Ansprechpartner für bestimmte Anliegen, der/die Geschäftsführer, oder der/die Verantwortliche/n im Impressum. Da wären dann wieder personenbezogene Daten, die man nicht anderweitig genutzt oder weitergegeben sehen möchte.

    Ebenso Bilder: Sind einzelne Personen auf Bildern zu erkennen, gilt natürlich deren Recht am eigenen Bild; das Unternehmen hat möglicherweise nur das scharf abgegrenzte Recht eingeräumt bekommen, diese Bilder auf der Firmenwebsite zu plazieren. Ob ein Bild auch zu personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG zählt, weiß ich nicht sicher; ich vermute aber schon.

    Jedenfalls könnte ich mir vorstellen, dass es in die Richtung gehen soll.

    Einen Zusammenhang mit Urheberrecht & Co. kann ich dem Satz auch nicht entnehmen.

    Den würde ich da auch nicht vermuten, denn das Urheberrecht gilt sowieso.

    So long,
     Martin

    --
    Nothing travels faster than the speed of light with the possible exception of bad news, which obeys its own special laws.
    - Douglas Adams, The Hitchhiker's Guide To The Galaxy
    1. Hallo Martin,

      ich stimme Dir da durchaus zu in deinen Überlegungen, aber:

      "Gemäß § 28 BDSG widersprechen wir jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe unserer Daten und Bilder."
      

      Einen Zusammenhang mit Urheberrecht & Co. kann ich dem Satz auch nicht entnehmen.

      Den würde ich da auch nicht vermuten, denn das Urheberrecht gilt sowieso.

      § 28 BDSG gilt auch sowieso, oder nicht? Oder steht da im BDSG irgendwo drin, dass der § nur dann gilt, wenn man auf seiner Webseite besonders darauf hinweist?

      Mir entgeht irgendwie noch der Sinn des Satzes in den Webseiten. Auf etwas, was ohnehin per Gesetz (unabdingbar) geregelt ist, muss man doch nicht extra hinweisen, oder?

      Grüße
      TS

      --
      es wachse der Freifunk
      http://freifunk-oberharz.de
      1. Hallo,

        Mir entgeht irgendwie noch der Sinn des Satzes in den Webseiten. Auf etwas, was ohnehin per Gesetz (unabdingbar) geregelt ist, muss man doch nicht extra hinweisen, oder?

        ich vermute, das personenbezogene Daten, die ja auf der Seite veröffentlich werden, eben nicht kommerziell weiter verwendet werden dürfen.

        Gruß
        Jürgen

        1. Hallo Jürgen,

          Mir entgeht irgendwie noch der Sinn des Satzes in den Webseiten. Auf etwas, was ohnehin per Gesetz (unabdingbar) geregelt ist, muss man doch nicht extra hinweisen, oder?

          ich vermute, das personenbezogene Daten, die ja auf der Seite veröffentlich werden, eben nicht kommerziell weiter verwendet werden dürfen.

          Das kann ich nachvollziehen. Aber dürften personenbezogene Daten dieser Webseite denn ohne diese Abwehrkausel auch außerhalb der eigenen Geschäftszwecke weiterverwendet werden, also gesammelt und weitergegeben werden?

          Also nochmal anders gefragt:
          Habe ich als Webseitenanbieter mit dieser Klausel einen juristischen Mehrwert gegenüber meinen Besuchern (auch Botbetreibern), den ich ohne nicht hätte?

          Grüße
          TS

          --
          es wachse der Freifunk
          http://freifunk-oberharz.de
      2. Hi,

        Einen Zusammenhang mit Urheberrecht & Co. kann ich dem Satz auch nicht entnehmen.

        Den würde ich da auch nicht vermuten, denn das Urheberrecht gilt sowieso.

        § 28 BDSG gilt auch sowieso, oder nicht?

        ja, das ist auch wieder wahr.

        Oder steht da im BDSG irgendwo drin, dass der § nur dann gilt, wenn man auf seiner Webseite besonders darauf hinweist?

        Nein. Aber eventuell entsteht bei vielen Menschen schnell der (falsche) Eindruck: Gewerblicher Webauftritt, Firmendaten ... Freiwild! Und da gibt es vielleicht ein paar Unternehmen, die im Interesse ihrer exponierten Mitarbeiter lieber nochmal ausdrücklich darauf hinweisen.

        Kann natürlich auch sein, dass das irgendeine Agentur einfach mal gemacht hat, weil's toll klingt, und dann schnell Nachahmer gefunden hat. Ja, genau, wie das Märchen vom Hamburger Landgericht 1998.

        Ciao,
         Martin

        --
        Nothing travels faster than the speed of light with the possible exception of bad news, which obeys its own special laws.
        - Douglas Adams, The Hitchhiker's Guide To The Galaxy
  3. Das ist doch ganz einfach.

    Die (oder deren Webdesigner) haben ohne nachzudenken irgendwelche Formulierungen irgendwoher kopiert.

    1. Hallo und guten Tag,

      Das ist doch ganz einfach.

      Die (oder deren Webdesigner) haben ohne nachzudenken irgendwelche Formulierungen irgendwoher kopiert.

      Wie kann man deine Aussage nun verifizieren?
      Genau um diese Einschätzung geht es mir doch gerade!

      Ist das jetzt nur genauso ein Ding, wie der legendäre "Disclaimer", oder hat es durchaus Sinn. Wenn ich mir Martins Antwort ansehe, könnte das ja durchaus schon in die Richtung "nachgedacht" gehen.

      Grüße
      TS

      --
      es wachse der Freifunk
      http://freifunk-oberharz.de