TS: Deutungsversuch

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Hallo Jürgen,

Mir entgeht irgendwie noch der Sinn des Satzes in den Webseiten. Auf etwas, was ohnehin per Gesetz (unabdingbar) geregelt ist, muss man doch nicht extra hinweisen, oder?

ich vermute, das personenbezogene Daten, die ja auf der Seite veröffentlich werden, eben nicht kommerziell weiter verwendet werden dürfen.

Das kann ich nachvollziehen. Aber dürften personenbezogene Daten dieser Webseite denn ohne diese Abwehrkausel auch außerhalb der eigenen Geschäftszwecke weiterverwendet werden, also gesammelt und weitergegeben werden?

Also nochmal anders gefragt:
Habe ich als Webseitenanbieter mit dieser Klausel einen juristischen Mehrwert gegenüber meinen Besuchern (auch Botbetreibern), den ich ohne nicht hätte?

Grüße
TS

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es wachse der Freifunk
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