Der Martin: Deutungsversuch

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Hi,

Einen Zusammenhang mit Urheberrecht & Co. kann ich dem Satz auch nicht entnehmen.

Den würde ich da auch nicht vermuten, denn das Urheberrecht gilt sowieso.

§ 28 BDSG gilt auch sowieso, oder nicht?

ja, das ist auch wieder wahr.

Oder steht da im BDSG irgendwo drin, dass der § nur dann gilt, wenn man auf seiner Webseite besonders darauf hinweist?

Nein. Aber eventuell entsteht bei vielen Menschen schnell der (falsche) Eindruck: Gewerblicher Webauftritt, Firmendaten ... Freiwild! Und da gibt es vielleicht ein paar Unternehmen, die im Interesse ihrer exponierten Mitarbeiter lieber nochmal ausdrücklich darauf hinweisen.

Kann natürlich auch sein, dass das irgendeine Agentur einfach mal gemacht hat, weil's toll klingt, und dann schnell Nachahmer gefunden hat. Ja, genau, wie das Märchen vom Hamburger Landgericht 1998.

Ciao,
 Martin

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Nothing travels faster than the speed of light with the possible exception of bad news, which obeys its own special laws.
- Douglas Adams, The Hitchhiker's Guide To The Galaxy