Orlok: Kunde bittet um Zahlungserlass - wie reagieren?

Beitrag lesen

Hallo

§326 BGB - Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht

„Ist der Gläubiger (Kunde) für den Umstand, auf Grund dessen der Schuldner (Du) nach §275 Abs.1 bis 3 (Ausschluss der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit) nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich … so behält der Schuldner den Anspruch auf Gegenleistung. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.“

Nur ein allgemeiner und unverbindlicher Hinweis. ;-)

Viele Grüße,

Orlok