Christian Kruse: Neues Urteil über die Social Plugins

  1. Tach,

    es gibt ein neues Urteil über die Social Plugins, in diesem Fall Facebook:

    http://www.internet-law.de/2016/03/sind-social-plugins-rechtswidrig.html

    FAQ zum Thema: http://allfacebook.de/policy/lg-duesseldorf-like-button-und-social-plugins-sind-rechtswidrig-faq-zum-urteil

    hmm, interessant; da ich mich in dem Bereich ja eher als Anhänger einer extremen Auslegung bezeichnen würde, begrüße ich das Urteil erstmal, aber es würde mich eigentlich wundern, wenn das rechtskräftig würde und Präzendenzcharakter bekommt. Vor einem Web in dem der Link wieder wichtiger wird, als die Einbettung, habe ich aber zumindest keine Angst.

    mfg
    Woodfighter

  2. Ich habe das Urteil gelesen, Wahrheit mit juristischen Dünnpfiff gemixt und die Sache war vom Tisch. Der Richter war clever, sollen sich andere Instanzen und diesen Bullshit kümmern.

    Den besten Kommentar im Netz zu dem Urteil fand ich auf allfacebook

    "Ich wünsche mir eine Opt-Out-Lösung für die ständige Bevormundung durch Datenschützer, die sich um meine Daten kümmern, obwohl diese sie überhaupt nichts angehen."

    Und weil wir gerade beim Thema sind, eine Frage:

    Wer möchte in einer Diktatur Datenschutz leben?

    1. Hallo,

      Und weil wir gerade beim Thema sind, eine Frage:

      Wer möchte in einer Diktatur Datenschutz leben?

      Vielleicht liegts daran, dass ich in einer Demokratie aufgewachsen bin, aber die Frage verstehe ich schon grammatikalisch nicht.

      Gruß
      Kalk

    2. Tach,

      "Ich wünsche mir eine Opt-Out-Lösung für die ständige Bevormundung durch Datenschützer, die sich um meine Daten kümmern, obwohl diese sie überhaupt nichts angehen."

      es steht dir weiterhin frei deine Daten an Facebook zu geben, aber ich verstehe nicht, warum du mich in meiner Freiheit beschränken möchtest eben das nicht zu tun, obwohl ich nichtmal deren Dienste nutzen möchte.

      mfg
      Woodfighter

      1. "Ich wünsche mir eine Opt-Out-Lösung für die ständige Bevormundung durch Datenschützer, die sich um meine Daten kümmern, obwohl diese sie überhaupt nichts angehen."

        Bei dem Zitat hast du diese Zeile vergessen.

        "Den besten Kommentar im Netz zu dem Urteil fand ich auf allfacebook", der Kommentar ist nicht von mir, sondern zeigt wie ein Teil unserer Bevölkerung über die Gängelung und Bevormundung durch die Datenschützer denkt.

        es steht dir weiterhin frei deine Daten an Facebook zu geben, aber ich verstehe nicht, warum du mich in meiner Freiheit beschränken möchtest eben das nicht zu tun, obwohl ich nichtmal deren Dienste nutzen möchte.

        Ich möchte dich nicht in deinen Freiheiten und Rechten beschränken. Aber ich sage nein dazu, das andere in ihren Rechten und Freiheiten beschränkt werden, damit du deine Freiheiten und Rechte ausleben kannst. Internet ist öffendlicher Raum. Da muss man mehr aushalten und ertragen können.

        Die Datenschützer gehen von Sachen aus, von denen man noch garnicht wissen kann, wie sie rechtlich zu bewerten sind. Beispiel: "Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?" Datenschützer sagen ja. Andere sagen nein, ich auch. Der BGH entscheidet nicht. Sondern fragt den EuGH wie das mit der Qualifizierung von IP-Adressen nach der EG-Datenschutz-Richtlinie aussieht. Genauer geht es um die Frage ist bei IP-Adressen von einem absoluten Personenbezug oder von relativem Personenbezug auszugehen. Je nach Entscheidung, kann das Lügengerüst Datenschutz ganz schön was abbekommen.

        1. Tach,

          Bei dem Zitat hast du diese Zeile vergessen.

          nein, ich habe es absichtlich gekürzt; du hast den Text schließlich zitiert, weil du ihn für den „besten Kommentar“ zum Thema hielst.

          es steht dir weiterhin frei deine Daten an Facebook zu geben, aber ich verstehe nicht, warum du mich in meiner Freiheit beschränken möchtest eben das nicht zu tun, obwohl ich nichtmal deren Dienste nutzen möchte.

          Ich möchte dich nicht in deinen Freiheiten und Rechten beschränken.

          Doch in meinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

          Aber ich sage nein dazu, das andere in ihren Rechten und Freiheiten beschränkt werden, damit du deine Freiheiten und Rechte ausleben kannst.

          Die Freiheiten der einen müssen mit den Freiheiten der anderen abgewogen werden; ich halte Grundrechte von natürlichen Personen für in fast allen Fällen für wichtiger als die Rechte von Firmen und ähnlichen Konstrukten.

          Internet ist öffendlicher Raum. Da muss man mehr aushalten und ertragen können.

          Das tue ich bereits; ich liefere Daten an den Betrieber von Webseiten, das ist allerdings ein Risiko, das ich selber abschätzen kann; ich habe (nicht ich persönlich, aber die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung)), bevor dies passiert, nicht die Möglichlkeit zu sehen, an wen meine Daten automatisiert auch noch übertragen werden.

          Die Datenschützer gehen von Sachen aus, von denen man noch garnicht wissen kann, wie sie rechtlich zu bewerten sind. Beispiel: "Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?" Datenschützer sagen ja. Andere sagen nein, ich auch. Der BGH entscheidet nicht. Sondern fragt den EuGH wie das mit der Qualifizierung von IP-Adressen nach der EG-Datenschutz-Richtlinie aussieht. Genauer geht es um die Frage ist bei IP-Adressen von einem absoluten Personenbezug oder von relativem Personenbezug auszugehen.

          Im Falle von großen Datensammlern wie Facebook stellt sich für mich die Frage nicht mehr, ob sie da eine Zuordnung bilden können, sondern ich bin mir mindestens für ihre Mitglieder und den wesentlichen Teil der Bevölkerung, die nicht zu Mitteln des informationellen Selbstschutzes greift, sicher. Hinzu kommt, dass es in dem Urteil zwar um IP-ADressen geht, das aber noch lange nicht das Ende an identifizierenden Daten ist, die abgefragt und übermittelt werden können.

          Je nach Entscheidung, kann das Lügengerüst Datenschutz ganz schön was abbekommen.

          Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie du in diesem Zusammenhang von einem Lügengerüst sprechen kannst?

          mfg
          Woodfighter

    3. ... die ständige Bevormundung durch Datenschützer, die sich um meine Daten kümmern, obwohl diese sie überhaupt nichts angehen.

      Sie kümmern sich nicht um deine Daten. Du kannst Flugzettel verteilen von allen Seitensprüngen, die du je begangen hast, das lässt die Datenschützer kalt.

      Doch wenn jemand anders Flugzettel mit deinen Seitensprügen erstellt und verteilt, wirst du froh sein, dass es den Datenschutz gibt.

      Linuchs

      1. ... die ständige Bevormundung durch Datenschützer, die sich um meine Daten kümmern, obwohl diese sie überhaupt nichts angehen.

        Sie kümmern sich nicht um deine Daten. Du kannst Flugzettel verteilen von allen Seitensprüngen, die du je begangen hast, das lässt die Datenschützer kalt.

        Doch wenn jemand anders Flugzettel mit deinen Seitensprügen erstellt und verteilt, wirst du froh sein, dass es den Datenschutz gibt.

        Linuchs

        Um diesen Sachverhalt juristisch zuklären braucht man keinen Datenschutz.

        Du hast ein schlechtes Beispiel gewählt. Das lässt die die Datenschützer nur solange kalt bis sich einer der Beteiligten bei ihnen ausweint.

        1. Tach,

          Doch wenn jemand anders Flugzettel mit deinen Seitensprügen erstellt und verteilt, wirst du froh sein, dass es den Datenschutz gibt.

          Um diesen Sachverhalt juristisch zuklären braucht man keinen Datenschutz.

          unter welchem Paragraphen würdest du das tun, wenn es sich um wahre Tatsachen handeln würde, um mal einen Fall zu konstruieren: Du installierst auf deinem Smartphone eine App, die Zugriff auf Internet und den internen Speicher hat und diese überträgt die Protokolle deines bevorzugten Chat/Mailprogramms an mich und ich veröffentliche diese inklusive der darin dokumentierten Untreue.

          mfg
          Woodfighter

  3. Hallo Christian,

    es gibt ein neues Urteil über die Social Plugins, in diesem Fall Facebook:

    http://www.internet-law.de/2016/03/sind-social-plugins-rechtswidrig.html

    FAQ zum Thema: http://allfacebook.de/policy/lg-duesseldorf-like-button-und-social-plugins-sind-rechtswidrig-faq-zum-urteil

    ich glaube, das man dieses Urteil, wenn es denn rechtskräftig wird, auf alle per JS eingebauten Links anwenden muss, also z.B. auch den Twitter-Link. Wie es mit Bildern oder auch mit Skripten von anderen Anbietern ausieht, weiß ich nicht. Aber auch in diesen Fällen ist ja Tracking möglich.

    Ich selbst werde auf einer meiner Seiten dem per Javascript eingebundenen Select zu Google-Translate einen Vorschaltbutton spendieren. Bei dem Bild von Browser-Statistik bin ich noch zwiespältig.

    Gruß
    Jürgen

    1. Hallo JürgenB,

      Ich selbst werde auf einer meiner Seiten dem per Javascript eingebundenen Select zu Google-Translate einen Vorschaltbutton spendieren.

      Der dann aber erst das Select zu Google-Translate per ajax nachlädt. Denn es [kann|wird] ja schon durch die bloße Anwesenheit eines Scriptes geschnüffelt[ werden|].

      Bis demnächst
      Matthias

      --
      Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen. (Giuseppe Mazzini)
      1. Hallo Mathias,

        Ich selbst werde auf einer meiner Seiten dem per Javascript eingebundenen Select zu Google-Translate einen Vorschaltbutton spendieren.

        Der dann aber erst das Select zu Google-Translate per ajax nachlädt. Denn es [kann|wird] ja schon durch die bloße Anwesenheit eines Scriptes geschnüffelt[ werden|].

        der erst bei Klick das ganze Google-Zeugs nachlädt, aktueller Stand: test.berkemeier.eu/GPXViewer/

        Gruß
        Jürgen

  4. http://www.internet-law.de/2016/03/sind-social-plugins-rechtswidrig.html

    Ich beurteile den Trend dieses Urteils positiv.

    Man muss / sollte damit rechnen, dass ein Seitenbetreiber selbst Daten erhebt und auch unbefugte Mitleser. Bezogen auf die reale Welt: Er hat eine Kamera in seinem Schaufenster, die die Besucher erfasst, die dort hineinschauen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite sitzt die Gestapo / Stasi / NSA (ergänze bitte deinen Lieblingsverein) und macht auch Schnappschüsse von den Besuchern.

    Dass er aber weitere Kameras für vollkommen fremde Schaufensterbesitzer installiert, halte ich zumindest für frech, wenn nicht gar mißbräuchlich.

    In Abwägung zwischen "dem Seitenbetreiber werden Vorschriften gemacht" und "die Rundum-Überwachung darf nicht von allen erfolgen" tendiere ich zum zweiten Argument.

    Linuchs