misterunknown: Nebengewerbe: Informationen an Arbeitgeber

Moin,

auf welche Informationen hat der Arbeitgeber Anspruch, wenn man ein Nebengewerbe eröffnet? Es geht um einen Freund, der in der IT-Branche arbeitet und in derselben Branche ein Nebengewerbe hat. Er muss sowohl Stundenzettel führen, als auch geschriebene Rechnungen vorlegen.

Ersteres verstehe ich noch, letzteres halte ich für extrem bedenklich. Natürlich sollte man in dem Fall einen Anwalt konsultieren, aber vielleicht kennt der eine oder andere von euch diesbezüglich ein Gesetz oder eine Verordnung, die das regelt.

Grüße, Marco

  1. Hi

    meines Wissens (IANAL!) muss der Arbeitgeber über Art und Umfang informiert werden. Auf einen detailierten Stundenzettel gibt es jedoch afaik keinen Anspruch.

    Auf die Rechnungen dürfte alleine schon aus Datenschutzgründen kein Anspruch bestehen.

    Gruß Ole

  2. auf welche Informationen hat der Arbeitgeber Anspruch, wenn man ein Nebengewerbe eröffnet? Es geht um einen Freund, der in der IT-Branche arbeitet und in derselben Branche ein Nebengewerbe hat. Er muss sowohl Stundenzettel führen, als auch geschriebene Rechnungen vorlegen.

    Ersteres verstehe ich noch, letzteres halte ich für extrem bedenklich.

    Aus Arbeitgebersicht ist es meiner Meinung nach eher umgekehrt: Wie lange jemand in seiner Freizeit etwas dazuverdient, kann mir egal sein (solange der Arbeitnehmer deswegen nicht schlaftrunken durch meinen Betrieb torkelt).

    Aus den Rechnungen hingegen geht hervor, ob der Arbeitnehmer sich in Konkurrenz zum Arbeitgeber begibt, ihm womöglich sogar die Kunden wegnimmt – "Firma Hinz, guten Tag … Ja, das können wir, aber ich mach's billiger. Rufen sie mich doch heute Abend zu Hause an."

    Natürlich sollte man in dem Fall einen Anwalt konsultieren

    Eben. Alleine, dass er sich in derselben Branche selbständig macht, erscheint mir schon ein wenig gewagt; das kann schnell zu Missverständnissen führen.

  3. Hallo,

    auf welche Informationen hat der Arbeitgeber Anspruch, wenn man ein Nebengewerbe eröffnet?

    soweit ich weiß, nur auf die Tatsache an sich, dass man als Arbeitnehmer noch einen Nebenverdienst hat, sowie grob umrissen die Art der Tätigkeit. Das steht häufig auch in den Arbeitsverträgen.

    Der Arbeitgeber kann das im Einzelfall sogar untersagen; dann nämlich, wenn er Grund zu der Annahme sieht, dass die Nebentätigkeit des Angestellten in Konkurrenz zum Unternehmen stehen könnte.

    Es geht um einen Freund, der in der IT-Branche arbeitet und in derselben Branche ein Nebengewerbe hat. Er muss sowohl Stundenzettel führen, als auch geschriebene Rechnungen vorlegen.

    Da würde ich unbedingt einen Fachmann fragen. Meiner Ansicht nach steht ihm weder das eine noch das andere zu.

    So long,
     Martin

    1. Der Arbeitgeber kann das im Einzelfall sogar untersagen; dann nämlich, wenn er Grund zu der Annahme sieht, dass die Nebentätigkeit des Angestellten in Konkurrenz zum Unternehmen stehen könnte.

      Er muss sowohl Stundenzettel führen, als auch geschriebene Rechnungen vorlegen.

      Meiner Ansicht nach steht ihm weder das eine noch das andere zu.

      Der Punkt wird sein, dass der Arbeitgeber bereits darüber informiert wurde, dass das Gewerbe in derselben Branche angesiedelt, mithin eine mögliche Konkurrenz ist. Er hat wahrscheinlich kein Anspruch auf die Dokumente, aber er kann seinen Angestellten vor die Wahl stellen: Entweder ich untersage dir den Nebenerwerb – oder du lässt die Hosen runter.

  4. Moin,

    ich danke euch für eure Antworten. Ich werde ihm empfehlen sich anwaltlichen Rat zu holen, gerade bzgl. der Rechnungen.

    Ich würde nich ausschließen, dass er sich unter Umständen sogar strafbar macht, wenn man sensible Informationen (die Rechnungen üblicherweise enthalten) ungefragt an Dritte (seinen Arbeitgeber) weitergibt.

    Grüße, Marco