Ole: Nebengewerbe: Informationen an Arbeitgeber

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Hi

meines Wissens (IANAL!) muss der Arbeitgeber über Art und Umfang informiert werden. Auf einen detailierten Stundenzettel gibt es jedoch afaik keinen Anspruch.

Auf die Rechnungen dürfte alleine schon aus Datenschutzgründen kein Anspruch bestehen.

Gruß Ole