Peter Silie: Nebengewerbe: Informationen an Arbeitgeber

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Der Arbeitgeber kann das im Einzelfall sogar untersagen; dann nämlich, wenn er Grund zu der Annahme sieht, dass die Nebentätigkeit des Angestellten in Konkurrenz zum Unternehmen stehen könnte.

Er muss sowohl Stundenzettel führen, als auch geschriebene Rechnungen vorlegen.

Meiner Ansicht nach steht ihm weder das eine noch das andere zu.

Der Punkt wird sein, dass der Arbeitgeber bereits darüber informiert wurde, dass das Gewerbe in derselben Branche angesiedelt, mithin eine mögliche Konkurrenz ist. Er hat wahrscheinlich kein Anspruch auf die Dokumente, aber er kann seinen Angestellten vor die Wahl stellen: Entweder ich untersage dir den Nebenerwerb – oder du lässt die Hosen runter.