Hi,
wohl die meisten Firmen und Vereine haben Adressen vorrätig, die sie bewerben möchten.
du meinst belästigen?
Das ist deine Wortwahl.
ja, weil ich jede Werbung, die gezielt auf mich abgefeuert wird, als aufdringlich und somit als Belästigung empfinde. Dazu gehört Werbung per e-Mail, per adressiertem Werbeflyer, per Anruf oder auch durch die Wegelagerer, die im Eingangsbereich des Supermarkts stehen und Leute anquatschen, um ihnen Zeitungen, Versicherungen oder Staubsauger anzudrehen.
Im Allgemeinen wird akzeptiert, dass kostenlose Leistungen dadurch zu "bezahlen" sind, dass Werbung erfolgt.
Ich weiß. Aber ich mag das Modell nicht. Wenn etwas kostenlos angeboten wird, sollte das eher aus Idealismus geschehen. Oder so, dass durch das Angebot ein beiderseitiger Vorteil entsteht.
Ich pflege eine Aufstellung von Chören. Denn ob registriert oder nicht, sie beteiligen sich an Festivals. Und bei solchen Terminen ergänze ich die Teilnehmer.
Ohne dass die das wissen? Das könnte ein Verstoß gegen das BDSG sein. Wer erstmalig personenbezogene Daten erhebt und speichert, muss den Betroffenen darüber informieren (BDSG §33).
Der Datensatz X-Chor kann also bereits vorhanden sein, wenn X-Chor sich registriert.
Halte ich für problematisch, sobald nicht nur der Chor als Ganzes, sondern einzelne Teilnehmer "bereits vorhanden" sind.
Es handelt sich ja nicht um personenbezogene Daten, vielleicht mal abgesehen von der E-Mail, die oft aber auch 1.vorsitzender@x-chor.org heisst.
Eben hast du noch gesagt, du würdest die Teilnehmer ggf. selbst ergänzen. Oder hattest du mit Teilnehmer den ganzen Chor gemeint?
Ciao,
Martin
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