Der Martin: Vorratsdatenspeicherung?

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Moin,

Oder hattest du mit Teilnehmer den ganzen Chor gemeint?

So ist es.

Daten dürfen nur nach VORHERIGER Einwilligung erhoben werden, die Speicherung ist nur zweckgebunden (zum Beispiel für den Verkauf einer Sache) und nur so lange wie nötig erlaubt, um das Geschäft durchzuführen und um ggfs. gesetzliche Auflagen zu erfüllen (z. B. Vorgaben aus dem Steuerrecht).

im Prinzip richtig, aber ...

Das bedeutet, dass du die Email-Adressen eventuell auch trotz vorheriger Einwilligung nicht dauerhaft aufheben dürftest, wenn Sie zu dem Zweck (kostenlos Veranstaltung eintragen) nicht nötig ist.

Doch, er dürfte, wenn er den Zweck weiter gefasst formuliert: "Wenn Sie auch in Zukunft informiert werden möchten, ..."
Dann ist die Absicht dahinter klar, und der Betroffene kann seine e-Mail-Adresse eintragen und so implizit seine Einwilligung geben. Selbstverständlich muss er auch die Möglichkeit haben, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Auch ist es nicht zulässig, zur Herausgabe von Daten zu nötigen, um einen Dienst zu nutzen. Der Werbung muss noch mal gesondert zugestimmt werden!

ACK. Auch bei Online-Kontaktformularen werden gern Daten als "Pflichtangaben" eingefordert, die mit dem eigentlichen Zweck des Kontaktformulars nichts zu tun haben. Wenn ich per e-Mail kontaktiert werden möchte, brauche ich keine Telefonnummer anzugeben. Wird trotzdem zwingend eine verlangt, trage ich gern die Telefonnummer des Anbieters selbst aus dessen Impressum ein. Die sollte im Gegensatz zu einer Phantasienummer auch einer Gültigkeitsprüfung standhalten. :-)

Und das ist gut so! Alles andere ist Unrecht und wird zu recht bestraft. Genau wie Einbruch.

Das ist soweit alles richtig - wenn es um personenbezogene Daten geht. Ein Chor als Gesamtheit (oder ein Verein oder ein Unternehmen) ist aber keine Person im Sinne des BDSG. Derartige Daten unterliegen daher - zumindest nach meinem Verständnis - nicht diesem Schutz.
Grenzwertig wird es, wenn als Ansprechpartner konkret eine einzelne Person benannt wird, etwa der Chorleiter oder der Vereinsvorsitzende.

So long,
 Martin

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