marctrix: Vorratsdatenspeicherung?

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Hej Der Martin,

Und das ist gut so! Alles andere ist Unrecht und wird zu recht bestraft. Genau wie Einbruch.

Das ist soweit alles richtig - wenn es um personenbezogene Daten geht. Ein Chor als Gesamtheit (oder ein Verein oder ein Unternehmen) ist aber keine Person im Sinne des BDSG. Derartige Daten unterliegen daher - zumindest nach meinem Verständnis - nicht diesem Schutz.
Grenzwertig wird es, wenn als Ansprechpartner konkret eine einzelne Person benannt wird, etwa der Chorleiter oder der Vereinsvorsitzende.

Ja, das weiß ich auch nciht so recht. Es ist sicherlich kein Geheimnis, wer der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Telekom AG ist. Spätestens ein Blick ins Impressum der Firma verrät das. Trotzdem weiß ich nicht, ob ich solche Dinge in einer Datenbank erfassen und elektronisch verarbeiten darf. Dafür gelten dann wieder andere (strengere) Regeln.

Aus dem Arbeitsrecht weiß ich zum Beispiel, dass ein Vorgesetzter natürlich das recht hat, in Büros zu erscheinen um sich davon zu überzeugen, ob alle da sind. Er kann auch einen Pförtner damit beauftragen, darauf zu achten, dass keiner zu spät kommt. Auch darf er seine Mitarbeiter fragen, was die so den lieben langen Tag gemacht haben und sich die Arbeitsergebnisse vorlegen lassen - auch aus einem bestimmten Zeitraum (z. B. alle abgearbeiten Tickets). Aber das alles in einer Datenbank (automatisiert) zu sammeln, Projekte mit Mitarbeitern verknüpfen und elektronische Auswertungen mit Leistungsprofilen usw darf er nicht ohne weiteres erstellen.

Auch wenn manche (amerikanische) Projektmanagement-Software das kann und als Feature anbietet. Das Sammeln (elektonische Speichern) und Auswerten von Daten und die elektronische Weiterverarbeitung insbesondere zu Nutzerprofilen ist hier dann das Problem, nicht die (mitunter ja notwendige) Kontrolle an sich.

Marc