Hallo Gunnar Bittersmann,
Die Anführungszeichen hätten um „Taschenrechner“ gehört. Auch dieser Rechner ist nicht das, was man gemeinhin unter Taschenrechner versteht.
Zumindest in diesem Fall verstößt er nicht gegen die Einstufung als WTR durch das IQB, dort Hinweise zur Verwendung von Hilfsmitteln (PDF).
Bis demnächst
Matthias