Linuchs: Darf ich ungefragt Wände sauber machen?

Moin,

mache ich mich strafbar, wenn ich in der Stadt Müll aufhebe? Die Stadt Köln würde sich wohl freuen und auf meine Kosten auch weiteren Müll beseitigen. Wer angefangen hat, eine Wand zu säubern, kann dort jedenfalls zur Kasse gebeten werden für die Gesamt-Reinigung.

Beim Web-Surfen bin ich auf Reverse Graffiti gestoßen. Eine verschmutzte Fläche wird teilweise gesäubert, sodass ein "sauberes" Bild oder ein Schriftzug entsteht.

Das wäre eine positive Möglichkeit, auf einen kostenlosen Dienst im Web aufmerksam zu machen für ein paar Wochen. Wie seht ihr das?

Linuchs

  1. Hallo

    Du vergleichst leider Äpfel mit Birnen mit Pflaumen. Von daher sind deine Ausführungen sinnfrei.

    Gruss

    MrMurphy

  2. Wer angefangen hat, eine Wand zu säubern, kann dort jedenfalls zur Kasse gebeten werden für die Gesamt-Reinigung.

    Das wäre eine positive Möglichkeit, auf einen kostenlosen Dienst im Web aufmerksam zu machen für ein paar Wochen. Wie seht ihr das?

    Liest du eigentlich die Artikel, auf die du hinweist oder nur die Überschrift oder bis zum ersten "Aufreger"? Einer der Künstler sieht das jedenfalls ganz pragmatisch:

    "Wenn die Stadt [Köln] gegen werbende Reverse Graffiti, auch „Street Branding“ genannt, vorgehe, könne er das verstehen. Und natürlich gebe es auch Stellen, an denen ein künstlerisches Graffito zur Sachbeschädigung wird. 'Man stelle sich nur vor, jemand sucht sich den Kölner Dom als Betätigungsfeld aus.'" (Zitat aus obigem Artikel)

    Womit dann auch deine Frage beantwortet sein sollte.

  3. Hallo,

    Eine verschmutzte Fläche wird teilweise gesäubert

    Es wird eben nicht die Fläche gesäubert, sondern es wird in der verschmutzten Fläche eine Botschaft hinterlassen.

    Gruß
    Kalk

  4. @@Linuchs

    mache ich mich strafbar, wenn ich in der Stadt Müll aufhebe?

    Andere Frage: Ist es Sachbeschädigung, wenn man Naziparolen übersprüht?

    LLAP 🖖

    --
    “I love to go to JS conferences to speak about how to avoid using JavaScript. Please learn CSS & HTML to reduce your JS code bloat.” —Estelle Weyl
    1. Hallo

      mache ich mich strafbar, wenn ich in der Stadt Müll aufhebe?

      Andere Frage: Ist es Sachbeschädigung, wenn man Naziparolen übersprüht?

      In Bautzen, wo der Herr Polizeiwachtmeister die „18“ nicht als Transkription der Initialen „AH“ gelten lassen will, schon. „Für mich sind das bloß Zahlen.“ soll er auf den Hinweis 18 = „AH“ = „Adolf Hitler“ erwidert haben. So wurde (sinngemäß von mir wiedergegeben) Frau Mensah-Schramm auf SpON zitiert. Find's bloß gerade nicht wieder.

      Tschö, Auge

      --
      Wo wir Mängel selbst aufdecken, kann sich kein Gegner einnisten.
      Wolfgang Schneidewind *prust*