Hallo dedlfix,
Was genau meinst du nun?
Dein Kommentar weiter unten sagt mir, dass du durchaus verstanden hast, was ich meine ;-)
Nun gut, ich kenne nicht die Angewohnheiten aller von 0-Postleitzahlen Betroffenen. Die 0 muss vom Anwender eingegeben werden, genau wie die 0 beim Telefon mitgewählt werden muss. Ich würde das dem Anwender nicht durchgehen lassen und selbständig korrigieren. Vielleicht hat er ja nicht die führende, sondern eine andere Ziffer einer beliebigen anderen Stelle vergessen. Das kannst du nur mit einer Plausibilitätsprüfung gegen eine Adressdatenbank verifizieren.
Natürlich muss das durch eine PLZ-Datenbank verifiziert werden. Das muss man eh, denn bei Eingaben wie 11111 kann man sich die Prüfung ansonsten auch sparen.
LG,
CK