Klar. Aber Inhaftierte empfinden auch oft die Gründe selbigens als n icht "Stichhaltig".
OLG Frankfurt, Az. 25 W 2 / 10. Da war also mindestens einer unschuldig im Knast weil 2 Richter des LG Kassel - beide übrigens "AfD-nah" - partout eine Akte des AG München nicht beiziehen wollten. Unschuldig ist "nicht stichhaltig" genug.