Hallo
Da es mir nicht unbedingt liegt, kurz und bündig zu formulieren, ohne Gefahr zu laufen, ins Schwafeln zu geraten, habe ich formuliert, weggeworfen und wieder formuliert und weggeworfen. Herausgekommen ist ein Entwurf für einen quasi neuen Absatz [1].
Bei verlinkten Bildern gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Textlinks. Die meisten Browser stellen per Tastatur ausgewählte Links mit einem gepunkteten Rahmen dar, damit der Benutzer den momentan ausgewählten (fokussierten) Link erkennen kann. Da der gepunktete Rahmen oft optisch als störend empfunden wird, wird er auf manchen Seiten mit CSS unterdrückt. Damit ist ein fokussierter Link allerdings nicht mehr erkennbar. Es ist daher notwendig, den Fokus für Tastaturbenutzer anderweitig hervorzuheben. Diese Hervorhebung soll genauso deutlich sein, wie für Maus- und Touchscreen-Benutzer mit
:hover
und:active
.
Es sollten mMn zwei oder drei Beispiele mit verschiedenen Ansätzen der Hervorhebung folgen. Der Grund für die Existenz des gepunkteten Rahmens wird erklärt und die Benutzer verschiedener Eingabemethoden werden ohne Wertung nebeneinander gestellt. Der Text ist bestimmt verbesserbar. Er ist meine Anregung für die Richtung, in die es mMn gehen sollte und darf verhackstückelt werden. 😀
Tschö, Auge
Wenn man ausreichende Vorsichtsmaßnahmen trifft, muss man keine Vorsichtsmaßnahmen mehr treffen.
Toller Dampf voraus von Terry Pratchett
Die ersten zwei Sätze des gegenwärtigen Absatzes sind noch vorhanden. Speziell der erste Satz ist mMn aber etwas unglücklich formuliert. Seit wann „gelten … Voraussetzungen“? ↩︎