Das liest sich als würdest Du ein Geschäft aufziehen und dieses bewerben. Demnach verfolgst Du bereits ein wirtschaftliches Interesse. Das fällt unter "geschäftsmäßig". Also betreibst Du bereits mit der Ankündigung eine gewerbliche Webseite mit allen Rechten, Pflichten und Risiken.
Rundfunkstaatsvertrag:
„Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: Namen und Anschrift, bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.“
TMG:
„Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien...“
DL-InfoV:
„Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:...“