Gustl: Urheberrecht Webseite -> Zeitung, Fonts

Hallo Forum,

ich habe da zwei Fragen an diejenigen mit Erfahrung:

Darf eine Zeitung einfach den Text und die Bilder einer Webseite in einem eigenen Artikel benutzen? Eine Wochenzeitung hat quasi zwei gesamte Seiten unseres Webs mit Text und Bildern als eigenen Artikel abgedruckt (fast eine halbe Seite). Es wurden nur wenige Änderungen am Text vorgenommen.

Wir ärgern uns darüber und wollen das nicht durchgehen lassen. Welche Schritte (außer Rechtsanwalt nehmen) würdet Ihr als angemessen halten?

Sind Fonts überhaupt schutzfähig? Bei der Recherche fand ich einen Artikel aus dem Jahr 2012 unter http://www.typografie.info, der das glaubwürdig verneint. Schrift und Schriftschnitte seien seit Jahrhunderten Kulturgut und auch die abweichende Typometrie z. B. für Webfonts könne daher nur als Kopie (Klone) gelten. Was meint Ihr dazu?

Danke für Tipps

Gustl

  1. Aus der Perspektive eines Laien gibt's da für dich zwei kritische Stellen im Urheberrecht:

    • Zitatrecht. Jemand darf also auszugsweise Werke (Text, Bild) übernehmen und in seiner Arbeit verwerten. Da muss man dann halt gucken wie viel Material übernommen wurde und ob entsprechend der Autor erwähnt wurde.

    • Schöpfungshöhe. Man darf halt auch Werke übernehmen und sogar verändern wenn die Schöpfungshöhe des ursprünglichen Werkes zu niedrig ist. Ein Bild mit einem roten Pixel in blau zu färben könnte darunterfallen.

    Solltest du dich in einem der Punkte (nicht exklusiv) angegriffen fühlen: such dir einen Anwalt der auf Urheberrecht spezialisiert ist.

    Grundsätzlich würde ich sagen, Schriften kann man schützen, sonst würde der Verkauf von Lizenzen einfach wegbrechen, weil die einfach jeder irgendwo her kopiert. Vielleicht kaufen das aber auch nur unbedarfte Nutzer. Zudem kommst du in dem Bereich auch schnell in Konflikt mit Geschmacksmustern/Logos/Brandings.

  2. Hallo,

    Darf eine Zeitung einfach den Text und die Bilder einer Webseite in einem eigenen Artikel benutzen?

    Nicht ohne Erlaubnis.

    Welche Schritte (außer Rechtsanwalt nehmen) würdet Ihr als angemessen halten?

    Rechnung schreiben, Rechercheaufwand und nachträgliche Lizenzierung mit draufschlagen.

    Sind Fonts überhaupt schutzfähig? Was meint Ihr dazu?

    Die Praxis ist wohl so, dass sie es sind. Aber nur wenn Schöpfungshöhe vorhanden.

    Gruß
    Kalk

  3. Hello Gustl,

    Darf eine Zeitung einfach den Text und die Bilder einer Webseite in einem eigenen Artikel benutzen? Eine Wochenzeitung hat quasi zwei gesamte Seiten unseres Webs mit Text und Bildern als eigenen Artikel abgedruckt (fast eine halbe Seite). Es wurden nur wenige Änderungen am Text vorgenommen.

    "Fast eine halbe Seite [...] Artikel" hört sich nicht nach Zitat an. Die Kurznachrichtendienste haben nicht umsonst die Länge der zwitscherbaren Nachrichten auf 140 Zeichen begrenzt.

    Und wenn es um ein eigenes Bild (Lichtbildwerk, Nachbearbeitungen) geht, genießt dies in aller Regel einen Schutz.

    Ohne Rechtsanwalt könntet Ihr den nicht authorisierten Verwendern eine nachträgliche Lizensierung für die einmalige Verwendung anbieten (angemessene Fristsetzung nicht vergessen). Die Angemessenheit der Lizenzgebühren richtet sich bei einer Zeitung üblicherweise (Praxiserfahrung) nach Auflage, bzw. Anzeigenpreisen, die für die gleiche Fläche berechnet werden würden. (50% Artikel/50% Werbung-Prinzip). Die nachträgliche Lizensierung wird zudem in der Praxis (siehe GeMA, Bilddienste, ...) mit dem Faktor zwei bis drei beaufschlagt.

    Wenn auf euer Angebot nicht reagiert wird, könnte auch der Verdacht des (versuchten) Betruges aufkommen. Da wäre ich aber vorsichtig mit der Formulierung. Ein Rechtsanwalt würde vermutlich nach einer erfolgten Abmahnung kurzfristig eine einstweilge Verfügung wegen Wiederholungsgefahr beantragen und dann wird es langsam teuer. Also erstmal schauen, ob die Zeitung noch zahlungsfähig ist :-O

    .

    #Fonts

    Sind Fonts überhaupt schutzfähig? Bei der Recherche fand ich einen Artikel aus dem Jahr 2012 unter http://www.typografie.info, der das glaubwürdig verneint. Schrift und Schriftschnitte seien seit Jahrhunderten Kulturgut und auch die abweichende Typometrie z. B. für Webfonts könne daher nur als Kopie (Klone) gelten. Was meint Ihr dazu?

    Ich habe eine Weile suchen müssen. Ist es dieser Artikel? Bitte nächstes Mal selber verlinken :-)

    Finde ich interessant, ist für mich aber auch neu gewesen. Kann ich also nicht helfen.

    Liebe Grüße
    Tom S.

    --
    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
    Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
    1. Hallo Tom,

      Die Kurznachrichtendienste haben nicht umsonst die Länge der zwitscherbaren Nachrichten auf 140 Zeichen begrenzt.

      Das hat nichts damit zu tun, Twitter lief ursprünglich über SMS ab und da brauchte man wohl ein paar Zeichen von den 160 für die Metadaten. Dieses Format hat man weitestgehend beibehalten, weil es sich wohl als sinnvoll erwiesen hat, schließlich ist es ja ein Kurznachrichtendienst.

      Wenn es denen wirklich um urheberrechtliche Probleme ginge, könnte man dort weder Fotos noch Videos einbinden...

      Gruß
      Julius

      1. Hallo

        Die Kurznachrichtendienste haben nicht umsonst die Länge der zwitscherbaren Nachrichten auf 140 Zeichen begrenzt.

        Twitter lief ursprünglich über SMS ab und da brauchte man wohl ein paar Zeichen von den 160 für die Metadaten.

        Öhhm, SMS kann 140 Bytes transportieren. Dass wir dennoch 160 Zeichen benutzen können, liegt daran, dass die Zeichenkodierung für die deutsche Sprache mit 7 Bits pro Zeichen auskommt. In anderen Sprachen/Schriftsystemen in 8-Bit-Kodierung ist tatsächlich bei 140 Zeichen Schluss. Wenn du in einer SMS UTF-8, z.B. für Smilies, benutzt, ist ihre Länge gar auf 70 Zeichen beschränkt. Das fällt bei SMS-Kontingenten, Flatrates und der starken Verwendung von Messengern nur nicht (mehr) auf.

        Tschö, Auge

        --
        Wenn man ausreichende Vorsichtsmaßnahmen trifft, muss man keine Vorsichtsmaßnahmen mehr treffen.
        Toller Dampf voraus von Terry Pratchett
        1. Hallo Auge,

          danke für die Korrektur.

          Wenn du in einer SMS UTF-8, z.B. für Smilies, benutzt

          Laut Wikipedia UTF-16 (an den Symptomen ändert das natürlich nichts).

          Das fällt bei SMS-Kontingenten, Flatrates und der starken Verwendung von Messengern nur nicht (mehr) auf.

          Mir schon. In den wenigen SMS, die ich versende (→ Flatrate oder Kontingent lohnt sich nicht), verzichte ich widerwillig zugunsten niedrigerer Kosten auf die Benutzung der korrekten Anführungszeichen und des richtigen Gedankenstrichs (Grmpf...).

          Gruß
          Julius

    2. Hallo Tom,

      Ich habe eine Weile suchen müssen. Ist es dieser Artikel? Bitte nächstes Mal selber verlinken :-)

      Der dürfte es sein, ist aber etwas subjektiv beschrieben, jedoch durch die Kommentare teilweise wieder objektiviert, insbesondere der Microsoft-Fall "Segoe UI" wurde näher beleuchtet. Der Artikel selbst wurde durch diese Seite nochmals fachlich besser erläutert.

      Btw. Ich wusste das übrigens auch nicht, daher Dank an den Fragesteller. Hätte ich das früher gewusst, wären mir wohl einige Kosten für Font-Lizenzen erspart geblieben 😉

      Gruss
      Henry