TS: Prüfzeichen und Arbeitsplatzvorschriften

Hello,

ich habe mal eine generelle Frage an Euch bezüglich heutiger Prüfzeichen und Arbeitsplatzvorschriften für Computerarbeitsplätze. Was gibt es da alles?

  • CE
  • TÜV ?
  • Bildschirmarbeitsplatzrichtlinie, TCO usw.
  • Tische und Stühle, Sicherheit und Platzbedarf
  • Elektrische Sicherheit Arbeitsplatz
  • Beleuchtung
  • Antistatic
  • Lärm
  • Luft (Ozon bei Druckern usw.)
  • ...

Würde mich freuen, wenn Ihr mich da mal aus der Praxis unterstützen könntet. Was ist davon gesetzlich vorgeschrieben, was ist (bei Nichteinhaltung) strafbewehrt, was muss sich der Mitarbeiter selber erkämpfen?

Liebe Grüße
Tom S.

--
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
  1. ich habe mal eine generelle Frage an Euch bezüglich heutiger Prüfzeichen und Arbeitsplatzvorschriften für Computerarbeitsplätze

    Ich vermute mal, das ist ein sehr spezielle Frage, für die es womöglich ein besseres Forum gibt.

    Aber zur Durchsetzung Deiner Wünsche habe ich das Rezept, dass man dem Chef erklärt, dass eine Verbesserung der konkreten Arbeitsbedingungen seinen Profit signifikant erhöht: Weniger Krankheitsfälle (und damit weniger Krankengeld und höhere Termintreue), bessere Konzentration und also höhere Leistung. Das ist es, was ihn interessiert.

    Allerdings ist das manchem "Chef" nicht zu erklären, da er tatsächlich nicht "Chef" sondern auch nur ein "Mitarbeiter mit Budgetverantwortung und ohne Durchsetzungsvermögen" ist.

    1. Hello,

      BTW:
      Kannst Du noch Aufträge als IT-Dozent gebrauchen? Das ist ca. 150km von Kassel Orientierung Osten.

      Liebe Grüße
      Tom S.

      --
      Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
      Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
      1. Kannst Du noch Aufträge als IT-Dozent gebrauchen?

        Da meine Seminare meist so von 1 bis 5 Tage dauern kann ich "immer" noch einen Auftrag dazwischen schieben. Und das recht gern.

        Das ist ca. 150km von Kassel Orientierung Osten.

        Was? So nah? Ich war auch schon in Wien und in der Schweiz tätig. So lange es also nicht Weißrussland oder Erdoganien ist lasse ich mich gern ein paar Meter in tiefgekühlten ICEs transportieren.

        1. Hello,

          Kannst Du noch Aufträge als IT-Dozent gebrauchen?

          Da meine Seminare meist so von 1 bis 5 Tage dauern kann ich "immer" noch einen Auftrag dazwischen schieben. Und das recht gern.

          Hier sind es im Schnitt immer vierwöchige Blöcke zu einem Thema. An welches Postoffice darf ich Dir mehr Informationen schicken?

          Meins: selfhtml@bitworks.de

          Grüße vom Berg Tom

          --
          Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
          Das Leben selbst ist der Sinn.
    2. Allerdings ist das manchem "Chef" nicht zu erklären, da er tatsächlich nicht "Chef" sondern auch nur ein "Mitarbeiter mit Budgetverantwortung und ohne Durchsetzungsvermögen" ist.

      Nicht zu vergessen und genauso schlecht sind diejenigen die zwar Durchsetzungsvermögen aber kein Interesse an der Realität haben.

      1. Hello,

        Nicht zu vergessen und genauso schlecht sind diejenigen die zwar Durchsetzungsvermögen aber kein Interesse an der Realität haben.

        Danke für deinen Beitrag.
        Wichtiger wären mir allerdings Ideen zu weiteren Normen, Vorschriften, Stand der Technik usw., die man berücksichtighen sollte.

        Wie ist das da bei Software? Gibt es Vorschriften oder zumindest verbindliche Empfehlungen staatlicher oder wissenschaftlicher Quellen, die man unbedingt beachten sollte? Nicht jede Update-Empfehlung ist wirklich gesund!

        Liebe Grüße
        Tom S.

        --
        Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
        Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.
  2. Hallo Tom S.

    Ja, es gibt Normen die Vorschreiben wie hoch ein Sthul,Tisch ect. sein sollten. Es gibt DIN Einträge die sich damit auseinandersetzen. Bsp.:

    1. DIN 4549 setzte sich mit schlichten Schreibtischen, Büromaschinentischen und Bildschirmarbeitsplätzen auseinander. Hier sind Form, Plattenbreite, Plattentiefe, Höhe bis Plattenoberkannte enthalten.

    2. DIN 4545 gibt auskunft über Registratur- und Karteischränke. Hier sind Formen der für die Registratur- und Karteischränke enthalten.

    3. DIN 68885 Tische im Wohnbereich, sonstige Tische und freier Beinraum.

    4. DIN 68878 für Stühle. Hier sind Stizhöhe, Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenlehnenhöhe und der lichte Abstand der Armstüzen enthalten

    Gruß

  3. Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) wird heute durch den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, geregelt.

    Bei den Berufsgenossenschaften gibt es einiges zum Thema Sicherheit, Ergonomie, Anforderungen und Vorschriften fur (Büro/Bildschirm)-Arbeitsplätze.