Kay nicht angemeldet: Prüfzeichen und Arbeitsplatzvorschriften

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Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) wird heute durch den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, geregelt.

Bei den Berufsgenossenschaften gibt es einiges zum Thema Sicherheit, Ergonomie, Anforderungen und Vorschriften fur (Büro/Bildschirm)-Arbeitsplätze.