Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) wird heute durch den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, geregelt.
Bei den Berufsgenossenschaften gibt es einiges zum Thema Sicherheit, Ergonomie, Anforderungen und Vorschriften fur (Büro/Bildschirm)-Arbeitsplätze.